3. Mose 25, 32

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 25, Vers: 32

3. Mose 25, 31
3. Mose 25, 33

Luther 1984:-a-Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. -a) V. 32-34: 4. Mose 35, 2-5.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht-1- für die Leviten geben-a-, -1) w: Recht (o: Pflicht) des Rückkaufs. a) 4. Mose 35, 2-8.
Schlachter 1952:Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
Schlachter 2000 (05.2003):Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
Zürcher 1931:Was aber die Städte der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihnen gehören -, so steht den Leviten jederzeit der Rückkauf zu. -4. Mose 35, 2.
Luther 1912:Die a) Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. - a) 4. Mose 35.
Buber-Rosenzweig 1929:Und die Städte der Lewiten, die Häuser der Städte ihrer Hufe, Weltzeit-Einlösungsrecht sei den Lewiten.
Tur-Sinai 1954:Die Städte der Lewiten aber, die Häuser der Städte ihres Besitztums, ein ewiges Einlösungsrecht soll für die Lewiten bestehen.
Luther 1545 (Original):Die Stedte der Leuiten vnd die Heuser in den stedten, da jre Habe innen ist, mügen jmerdar gelöset werden.
Luther 1545 (hochdeutsch):Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden.
NeÜ 2024:Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres ‹erblichen› Besitztums betrifft, so soll es für die Leviten ein ewiges Lösungsrecht geben.
-Parallelstelle(n): Leviten. 4. Mose 35, 2-8; Josua 21, 1-42
English Standard Version 2001:As for the cities of the Levites, the Levites may redeem at any time the houses in the cities they possess.
King James Version 1611:Notwithstanding the cities of the Levites, [and] the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time.
Westminster Leningrad Codex:וְעָרֵי הַלְוִיִּם בָּתֵּי עָרֵי אֲחֻזָּתָם גְּאֻלַּת עוֹלָם תִּהְיֶה לַלְוִיִּֽם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig.



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