3. Mose 25, 33

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 25, Vers: 33

3. Mose 25, 32
3. Mose 25, 34

Luther 1984:Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:und zwar so: (Einer) von den Leviten mag es einlösen-1-, oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel(jahr)-2- frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel. -1) o: zurückkaufen. 2) s. Anm. zu V. 10.
Schlachter 1952:Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;
Schlachter 2000 (05.2003):Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;
Zürcher 1931:Wenn jedoch einer der Leviten den Rückkauf nicht vornimmt, so wird ein von ihm verkauftes Haus, falls es in einer zu ihrem Besitz gehörigen Stadt steht, im Halljahr frei; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Israeliten.
Luther 1912:Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Buber-Rosenzweig 1929:Wer von den Lewiten es einlöst, auch da soll das Verkaufshaus, dessen Stadthufenstück also, im Heimholer ausgehn, denn die Häuser der Städte der Lewiten, das ist ihre Hufe inmitten der Söhne Jissraels.
Tur-Sinai 1954:Und wenn wer von den Lewiten es einlöst, so wird das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitztums im Jobel frei; denn die Häuser der Städte der Lewiten, das ist ihr Besitztum unter den Kindern Jisraël.
Luther 1545 (Original):Wer etwas von den Leuiten löset, der sols verlassen im Halliar, es sey haus oder stad, das er besessen hat, Denn die heuser in stedten der Leuiten sind jre habe vnter den kindern Jsrael.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
NeÜ 2024:Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und zwar [so]: Wenn jemand [etwas] von den Leviten einlöst, wird das verkaufte Haus - und zwar das in der Stadt seines Besitztums - im Jobeljahr frei; denn die Häuser in den Levitenstädten sind ihr ‹erblicher› Besitz mitten unter den Söhnen Israels.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 28
English Standard Version 2001:And if one of the Levites exercises his right of redemption, then the house that was sold in a city they possess shall be released in the jubilee. For the houses in the cities of the Levites are their possession among the people of Israel.
King James Version 1611:And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in [the year of] jubile: for the houses of the cities of the Levites [are] their possession among the children of Israel.
Westminster Leningrad Codex:וַאֲשֶׁר יִגְאַל מִן הַלְוִיִּם וְיָצָא מִמְכַּר בַּיִת וְעִיר אֲחֻזָּתוֹ בַּיֹּבֵל כִּי בָתֵּי עָרֵי הַלְוִיִּם הִוא אֲחֻזָּתָם בְּתוֹךְ בְּנֵי יִשְׂרָאֵֽל



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig.



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