3. Mose 27, 19

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 27, Vers: 19

3. Mose 27, 18
3. Mose 27, 20

Luther 1984:Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt (wieder) einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
Schlachter 1952:Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
Schlachter 2000 (05.2003):Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.
Zürcher 1931:Will aber derjenige, der den Acker geweiht hat, diesen lösen, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird er wieder sein Eigentum.
Luther 1912:Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
Buber-Rosenzweig 1929:Löst, der es darheiligte, das Feld in Lösung ein, lege er ein Fünftel des Silbers des Werts drauf, und es bleibt sein.
Tur-Sinai 1954:Und wenn der, der es geweiht hat, das Feld wieder lösen will, so füge er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzu, und es verbleibt ihm.
Luther 1545 (Original):Wil aber der, so jn geheiliget hat, den Acker lösen, So sol er den fünfften teil des gelds, vber das er geschetzt ist, drauff geben, so sol er sein werden.
Luther 1545 (hochdeutsch):Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
NeÜ 2024:Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Will der Heiligende aber das Feld lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 27, 13; 3. Mose 25, 25
English Standard Version 2001:And if he who dedicates the field wishes to redeem it, then he shall add a fifth to its valuation price, and it shall remain his.
King James Version 1611:And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
Westminster Leningrad Codex:וְאִם גָּאֹל יִגְאַל אֶת הַשָּׂדֶה הַמַּקְדִּישׁ אֹתוֹ וְיָסַף חֲמִשִׁית כֶּֽסֶף עֶרְכְּךָ עָלָיו וְקָם לֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt.



Bibeltext der Schlachter 2000 Copyright © Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Predigten über 3. Mose 27, 19
Sermon-Online