Luther 1984: | WENN dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.-a- -a) Ruth 4, 3.4. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen-1- dürfen, was sein Verwandter verkauft hat. -1) = für ihn zurückkaufen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn dein Bruder verarmt und (etwas) von seinem Eigentum-1- verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen-2a-. -1) nach V. 24 (Land des Eigentums) ist hier Landbesitz gemeint. 2) o: zurückkaufen. a) V. 47-55; Ruth 4, 4.6; Jeremia 32, 7-9. |
Schlachter 1952: | Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seinem Eigentum verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; er soll auslösen, was sein Bruder verkauft hat. |
Zürcher 1931: | Wenn dein Volksgenosse verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser hingehen und zurückkaufen dürfen, was sein Bruder verkauft hat. -Ruth 4, 4; Jeremia 32, 7. |
Luther 1912: | Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er’s löse, so soll a) er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat. - a) Ruth 4, 3.4. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn dein Bruder herabsinkt und verkauft von seiner Hufe, komme sein Löser, der ihm der nächste ist, und löse den Verkauf seines Bruders. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Besitztum verkauft, so komme sein Löser, der ihm nächstverwandt ist, und löse das von seinem Bruder Verkaufte ein. |
Luther 1545 (Original): | Wenn dein Bruder verarmet, vnd verkeufft dir seine Habe, vnd sein nehester Freund kompt zu jm, das ers löse, So sol ers lösen, was sein Bruder verkaufft hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. |
NeÜ 2024: | Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn dein Bruder verarmt und von seinem ‹erblichen› Besitztum [etwas] verkauft, soll sein nächster Verwandter als sein Löser(a) kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen(b). -Fussnote(n): (a) o.: Einlöser; Loskäufer; Freikäufer; heb. goël (b) o.: einlösen; auslösen; d. h.: zurückkaufen; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 48-54; Ruth 2, 20; Ruth 4, 4.6; Jeremia 32, 7-9 |
English Standard Version 2001: | If your brother becomes poor and sells part of his property, then his nearest redeemer shall come and redeem what his brother has sold. |
King James Version 1611: | If thy brother be waxen poor, and hath sold away [some] of his possession, and if any of his kin come to redeem it, then shall he redeem that which his brother sold. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי יָמוּךְ אָחִיךָ וּמָכַר מֵאֲחֻזָּתוֹ וּבָא גֹֽאֲלוֹ הַקָּרֹב אֵלָיו וְגָאַל אֵת מִמְכַּר אָחִֽיו |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig. |