3. Mose 27, 24

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 27, Vers: 24

3. Mose 27, 23
3. Mose 27, 25

Luther 1984:Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.»
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Im Jobeljahr-1- soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte-a-. -1) vgl. 3. Mose 25, 10. a) 3. Mose 25, 28.
Schlachter 1952:Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.
Schlachter 2000 (05.2003):Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte.
Zürcher 1931:Im Halljahr fällt der Acker an denjenigen zurück, von dem er ihn gekauft hat, dem also das Eigentumsrecht an dem Lande zusteht.
Luther 1912:Aber a) im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei. - a) 3. Mose 25, 10.
Buber-Rosenzweig 1929:Im Heimholerjahr kehrt das Feld zurück an den, von dem er es erwarb, an den, dessen das Hufenrecht des Landstücks ist.
Tur-Sinai 1954:Im Jobeljahr kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hat, an den, dem der Erbbesitz des Bodens zusteht.
Luther 1545 (Original):Aber im Halliar sol er wider gelangen an den selben, von dem er jn gekaufft hat, das er sein Erbgut im lande sey.
Luther 1545 (hochdeutsch):Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
NeÜ 2024:Im Jubeljahr fällt das Feldstück vom Käufer an den zurück, dessen Erbbesitz es war.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Im Jobeljahr kehrt das Feld wieder an den zurück, von dem er es erworben hatte, an den, dem das Land als ‹erbliches› Besitztum gehörte.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 28
English Standard Version 2001:In the year of jubilee the field shall return to him from whom it was bought, to whom the land belongs as a possession.
King James Version 1611:In the year of the jubile the field shall return unto him of whom it was bought, [even] to him to whom the possession of the land [did belong].
Westminster Leningrad Codex:בִּשְׁנַת הַיּוֹבֵל יָשׁוּב הַשָּׂדֶה לַאֲשֶׁר קָנָהוּ מֵאִתּוֹ לַאֲשֶׁר לוֹ אֲחֻזַּת הָאָֽרֶץ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt.



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