Luther 1984: | Die -a-Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. -a) 2. Mose 13, 2.12.13; 4. Mose 18, 15. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «JEDOCH die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HErrn an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HErrn. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört-1-, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf-2-, es gehört dem HERRN-a-. -1) w: das dem HERRN erstgeboren wird. 2) o: Ziege o. Lamm. a) 2. Mose 13, 2.12. |
Schlachter 1952: | Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem HERRN. |
Zürcher 1931: | Doch darf niemand Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburt dem Herrn gehören, weihen; ob Rind, ob Schaf, es gehört dem Herrn. |
Luther 1912: | Die a) Erstgeburt unter dem Vieh, die dem Herrn sonst gebührt, soll niemand dem Herrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des Herrn. - a) 2. Mose 13, 2. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Jedoch ein Erstling, der IHM erstgeboren wird unterm Vieh, den kann niemand darheiligen, ob Ochs ob Schaf, SEIN ists. |
Tur-Sinai 1954: | Jedoch ein Erstwurf unter dem Vieh, das dem Ewigen als Erstling gehört, das soll niemand weihen; ob Rind oder Schaf, dem Ewigen gehört es. |
Luther 1545 (Original): | Die Erstengeburt vnter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebürt, sol niemand dem HERRN heiligen, es sey ein ochs oder schaf, denn es ist des HERRN. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN. |
NeÜ 2024: | Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Eine Erstgeburt vom Vieh jedoch, die ‹ja› für Jahweh erstgeboren wird, die darf niemand heiligen, sei es ein Rind oder ein Lämmchen(a); sie gehört Jahweh. -Fussnote(n): (a) eigtl.: ein Junges (von der Kleinvieh-Herde) -Parallelstelle(n): 2. Mose 13, 2.12; 2. Mose 22, 29; 4. Mose 18, 17; 5. Mose 15, 19 |
English Standard Version 2001: | But a firstborn of animals, which as a firstborn belongs to the LORD, no man may dedicate; whether ox or sheep, it is the LORD's. |
King James Version 1611: | Only the firstling of the beasts, which should be the LORD'S firstling, no man shall sanctify it; whether [it be] ox, or sheep: it [is] the LORD'S. |
Westminster Leningrad Codex: | אַךְ בְּכוֹר אֲשֶׁר יְבֻכַּר לַֽיהוָה בִּבְהֵמָה לֹֽא יַקְדִּישׁ אִישׁ אֹתוֹ אִם שׁוֹר אִם שֶׂה לַֽיהוָה הֽוּא |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |