Luther 1984: | Und ich gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Hört eure Brüder an und -a-richtet recht, wenn einer etwas mit seinem Bruder hat oder mit dem Fremdling, der bei ihm ist. -a) 3. Mose 19, 15. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Zu gleicher Zeit gab ich euren Richtern folgende Anweisung: ,Wenn ihr eure Volksgenossen bei Streitsachen verhört, so entscheidet mit Gerechtigkeit, mag jemand mit einem von seinen Volksgenossen oder mit einem bei ihm wohnenden Fremdling einen Streit haben! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ich gebot euren Richtern in jener Zeit: Hört (die Streitsachen) zwischen euren Brüdern und richtet gerecht zwischen einem Mann und seinem Bruder-a- und dem Fremden bei ihm-b-! -a) 5. Mose 16, 18. b) 3. Mose 24, 22; Johannes 7, 24.51. |
Schlachter 1952: | Und ich gebot euren Richtern zu derselben Zeit und sprach: Verhöret eure Brüder und richtet recht zwischen den Brüdern und Fremdlingen; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und ich gebot euren Richtern zu jener Zeit und sprach: Hört eure Brüder an und richtet recht zwischen einem Mann und seinem Bruder oder dem Fremden bei ihm. |
Zürcher 1931: | Und ich gebot euren Richtern zu derselben Zeit: «Höret eure Volksgenossen an und richtet gerecht in der Sache, die einer mit einem Volksgenossen oder einem Fremdling hat. |
Luther 1912: | und gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Verhöret eure Brüder, und a) richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge. - a) 3. Mose 19, 15. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ich gebot euren Richtern zu jener Frist, sprechend: Anhört, was zwischen euren Brüdern ist, richten sollt ihr wahrheitlich zwischen einem Mann und seinem Bruder oder seinem Gastsassen. |
Tur-Sinai 1954: | Und ich gebot euren Richtern zu jener Zeit, indem ich sprach: ,Verhört zwischen euren Brüdern und richtet nach Gerechtigkeit zwischen einem Mann und seinem Bruder oder seinem Fremdling. |
Luther 1545 (Original): | Vnd gebot ewrn Richtern zur selben zeit, vnd sprach, Verhöret ewre Brüder, vnd richtet recht zwisschen jederman vnd seinem Bruder vnd dem Frembdlinge. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Verhöret eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdling. |
NeÜ 2024: | Sie sollten als Richter in Streitfällen entscheiden. Ich befahl ihnen: Hört euren Brüdern genau zu und richtet gerecht, egal ob ein Mann mit seinem Bruder oder einem Fremden streitet. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ich gebot euren Richtern in jener Zeit und sagte: 'Hört [die Streitsachen] zwischen euren Brüdern an und richtet gerecht zwischen einem Mann und seinem Bruder und dem Fremdling bei ihm. -Parallelstelle(n): Richtern 5. Mose 16, 18; Johannes 7, 24; Fremd. 3. Mose 24, 22 |
English Standard Version 2001: | And I charged your judges at that time, 'Hear the cases between your brothers, and judge righteously between a man and his brother or the alien who is with him. |
King James Version 1611: | And I charged your judges at that time, saying, Hear [the causes] between your brethren, and judge righteously between [every] man and his brother, and the stranger [that is] with him. |
Westminster Leningrad Codex: | וָאֲצַוֶּה אֶת שֹׁפְטֵיכֶם בָּעֵת הַהִוא לֵאמֹר שָׁמֹעַ בֵּין אֲחֵיכֶם וּשְׁפַטְתֶּם צֶדֶק בֵּֽין אִישׁ וּבֵין אָחִיו וּבֵין גֵּרֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 1, 9: S. Anm. zu 2. Mose 18 zur Erklärung des Hintergrundes. |