Luther 1984: | WENN jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebhat, und eine, die er nicht liebhat, und beide ihm Kinder gebären, die Frau, die er liebhat, und die ungeliebte, und -a-der Erstgeborene ist von der ungeliebten Frau -a) 1. Mose 29, 30-32. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | WENN ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehaßte-1a-, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: -1) o: zurückgesetzte; o: nicht geliebte. a) 1. Mose 29, 30.31. |
Schlachter 1952: | Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Das Recht des Erstgeborenen Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist |
Zürcher 1931: | Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten, |
Luther 1912: | Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die a) er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, - a) 1. Mose 29, 30. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Mann zwei Weiber hat, die eine geliebt, die andre verhaßt, sie haben ihm Söhne geboren, die Geliebte und die Verhaßte, der Erstlingssohn aber ist von der Verhaßten, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn ein Mann zwei Frauen hat, die eine geliebt, die andere gehaßt, und sie haben ihm Söhne geboren, die Geliebte wie die Gehaßte, aber der erstgeborene Sohn ist von der Gehaßten, |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand zwey Weiber hat, Eine die er lieb hat, vnd eine die er hasset, vnd sie jm Kinder geberen, beide die Liebe vnd die Feindselige, das der Erstgeborner der Feindseligen ist, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist, |
NeÜ 2024: | Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste(a), und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten, -Fussnote(n): (a) i. S. v.: zurückgesetzte -Parallelstelle(n): 1. Mose 29, 30.31 |
English Standard Version 2001: | If a man has two wives, the one loved and the other unloved, and both the loved and the unloved have borne him children, and if the firstborn son belongs to the unloved, |
King James Version 1611: | If a man have two wives, one beloved, and another hated, and they have born him children, [both] the beloved and the hated; and [if] the firstborn son be hers that was hated: |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי תִהְיֶיןָ לְאִישׁ שְׁתֵּי נָשִׁים הָאַחַת אֲהוּבָה וְהָאַחַת שְׂנוּאָה וְיָֽלְדוּ לוֹ בָנִים הָאֲהוּבָה וְהַשְּׂנוּאָה וְהָיָה הַבֵּן הַבְּכוֹר לַשְּׂנִיאָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 15: zwei Frauen hat. Im Original-Text beziehen sich die Worte »zwei Frauen gehabt hat« auf Ereignisse, die bereits stattgefunden haben, eine offensichtliche Andeutung, dass eine Frau tot ist und eine zweite ihre Stelle eingenommen hat. Somit gibt Mose nicht Anweisungen zur Polygamie, bei der ein Mann zur gleichen Zeit zwei Frauen hat, sondern er spricht von einem Mann, der nacheinander mit zwei Frauen verheiratet war. Der Mann könnte die zweite Frau bevorzugen und von ihr verleitet werden, einem ihrer Söhne sein Erbe zu geben. Die Angelegenheit behandelt das Prinzip des Erbe des Erstgeborenen (das Erstgeburtsrecht). Der erstgeborene Sohn des Mannes, ganz gleich ob von seiner Lieblingsfrau oder nicht, sollte das doppelte Erbteil empfangen. Der Vater hatte nicht die Autorität, dieses Recht auf einen anderen Sohn zu übertragen. Dies galt jedoch nicht für die Söhne einer Nebenfrau (1. Mose 21, 9-13) oder bei Fehltritten (1. Mose 49, 3.4). |