5. Mose 21, 16

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 21, Vers: 16

5. Mose 21, 15
5. Mose 21, 17

Luther 1984:und die Zeit kommt, daß er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Frau, die er liebhat, zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der ungeliebten;
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;
Revidierte Elberfelder 1985/1986:dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben läßt, was ihm gehört, daß er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehaßten, (der doch) der Erstgeborene (ist)-a-. -a) 2. Chronik 11, 21.22.
Schlachter 1952:so kann er, wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten;
Schlachter 2000 (05.2003):und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen;
Zürcher 1931:so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,
Luther 1912:und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,
Buber-Rosenzweig 1929:seis an dem Tag, wann er seine Söhne eineignet in das, was sein ist: er kann nicht dem Sohn der Geliebten die Erstlingschaft erteilen übers Angesicht des Sohns der Verhaßten, des Erstlings, hinweg,
Tur-Sinai 1954:so darf er am Tag, da er seine Söhne in den Besitz dessen, was ihm gehört, einsetzt, nicht dem Sohn der Geliebten das Erstgeburtsrecht verleihen vor dem Sohn der Gehaßten, dem Erstgeborenen;
Luther 1545 (Original):Vnd die zeit kompt, das er seinen Kindern das Erbe austeile, So kan er nicht den Son der Liebesten zum erstgebornen Son machen, fur den erstgebornen Son der Feindseligen.
Luther 1545 (hochdeutsch):und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,
NeÜ 2024:dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):‹dann› soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne das, was ihm zu eigen ist, erben lässt, kann er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Erstgeborenen, dem Sohn der gehassten,
-Parallelstelle(n): 1. Chronik 26, 10; 2. Chronik 11, 18-22; 2. Chronik 21, 2.3
English Standard Version 2001:then on the day when he assigns his possessions as an inheritance to his sons, he may not treat the son of the loved as the firstborn in preference to the son of the unloved, who is the firstborn,
King James Version 1611:Then it shall be, when he maketh his sons to inherit [that] which he hath, [that] he may not make the son of the beloved firstborn before the son of the hated, [which is indeed] the firstborn:
Westminster Leningrad Codex:וְהָיָה בְּיוֹם הַנְחִילוֹ אֶת בָּנָיו אֵת אֲשֶׁר יִהְיֶה לוֹ לֹא יוּכַל לְבַכֵּר אֶת בֶּן הָאֲהוּבָה עַל פְּנֵי בֶן הַשְּׂנוּאָה הַבְּכֹֽר



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:21, 15: zwei Frauen hat. Im Original-Text beziehen sich die Worte »zwei Frauen gehabt hat« auf Ereignisse, die bereits stattgefunden haben, eine offensichtliche Andeutung, dass eine Frau tot ist und eine zweite ihre Stelle eingenommen hat. Somit gibt Mose nicht Anweisungen zur Polygamie, bei der ein Mann zur gleichen Zeit zwei Frauen hat, sondern er spricht von einem Mann, der nacheinander mit zwei Frauen verheiratet war. Der Mann könnte die zweite Frau bevorzugen und von ihr verleitet werden, einem ihrer Söhne sein Erbe zu geben. Die Angelegenheit behandelt das Prinzip des Erbe des Erstgeborenen (das Erstgeburtsrecht). Der erstgeborene Sohn des Mannes, ganz gleich ob von seiner Lieblingsfrau oder nicht, sollte das doppelte Erbteil empfangen. Der Vater hatte nicht die Autorität, dieses Recht auf einen anderen Sohn zu übertragen. Dies galt jedoch nicht für die Söhne einer Nebenfrau (1. Mose 21, 9-13) oder bei Fehltritten (1. Mose 49, 3.4).



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