5. Mose 21, 17

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 21, Vers: 17

5. Mose 21, 16
5. Mose 21, 18

Luther 1984:sondern er soll den Sohn der ungeliebten Frau als den ersten Sohn anerkennen und ihm zwei Teile geben von allem, was vorhanden ist; denn dieser ist der -a-Erstling seiner Kraft, und sein ist das Recht der Erstgeburt. -a) 1. Mose 49, 3.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile-1- von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft-a-: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.» -1) = den doppelten Anteil. a) vgl. 1. Mose 49, 3.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, anerkennen, daß er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet-a-. Denn er ist der Erstling seiner Kraft-b-, ihm gehört das Recht der Erstgeburt-c-. -a) 1. Chronik 5, 2. b) 1. Mose 49, 3. c) 1. Mose 25, 31; 2. Chronik 21, 3.
Schlachter 1952:sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
Schlachter 2000 (05.2003):sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
Zürcher 1931:sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.
Luther 1912:sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner a) Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. - a) 1. Mose 49, 3.
Buber-Rosenzweig 1929:nein, den Erstling, den Sohn der Verhaßten, muß er anerkennen, ihm ein Doppelteil zu geben von allem, was sich bei ihm findet, denn er ist der Anfang seiner Mächtigkeit, sein ist das Recht des Erstlingtums.
Tur-Sinai 1954:sondern den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten, muß er anerkennen, ihm zwei Anteile zu geben an allem, was sich bei ihm findet; denn er ist das Erste seiner Kraft, sein ist das Recht der Erstgeburt.
Luther 1545 (Original):Sondern er sol den Son der Feindseligen fur den ersten Son erkennen, das er jm zweifeltig gebe, alles das furhanden ist, Denn derselbe ist seine erste Krafft, vnd der ersten geburt Recht ist sein.
Luther 1545 (hochdeutsch):sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
NeÜ 2024:Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):sondern er muss den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, anerkennen, sodass er ihm zwei Teile gebe von allem, was sich bei ihm findet; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
-Parallelstelle(n): 1. Mose 49, 3.22-26; 1. Mose 48, 22; 1. Chronik 5, 1.2
English Standard Version 2001:but he shall acknowledge the firstborn, the son of the unloved, by giving him a double portion of all that he has, for he is the firstfruits of his strength. The right of the firstborn is his.
King James Version 1611:But he shall acknowledge the son of the hated [for] the firstborn, by giving him a double portion of all that he hath: for he [is] the beginning of his strength; the right of the firstborn [is] his.
Westminster Leningrad Codex:כִּי אֶת הַבְּכֹר בֶּן הַשְּׂנוּאָה יַכִּיר לָתֶת לוֹ פִּי שְׁנַיִם בְּכֹל אֲשֶׁר יִמָּצֵא לוֹ כִּי הוּא רֵאשִׁית אֹנוֹ לוֹ מִשְׁפַּט הַבְּכֹרָֽה



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:21, 15: zwei Frauen hat. Im Original-Text beziehen sich die Worte »zwei Frauen gehabt hat« auf Ereignisse, die bereits stattgefunden haben, eine offensichtliche Andeutung, dass eine Frau tot ist und eine zweite ihre Stelle eingenommen hat. Somit gibt Mose nicht Anweisungen zur Polygamie, bei der ein Mann zur gleichen Zeit zwei Frauen hat, sondern er spricht von einem Mann, der nacheinander mit zwei Frauen verheiratet war. Der Mann könnte die zweite Frau bevorzugen und von ihr verleitet werden, einem ihrer Söhne sein Erbe zu geben. Die Angelegenheit behandelt das Prinzip des Erbe des Erstgeborenen (das Erstgeburtsrecht). Der erstgeborene Sohn des Mannes, ganz gleich ob von seiner Lieblingsfrau oder nicht, sollte das doppelte Erbteil empfangen. Der Vater hatte nicht die Autorität, dieses Recht auf einen anderen Sohn zu übertragen. Dies galt jedoch nicht für die Söhne einer Nebenfrau (1. Mose 21, 9-13) oder bei Fehltritten (1. Mose 49, 3.4).



Bibeltext der Schlachter 2000 Copyright © Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Predigten über 5. Mose 21, 17
Sermon-Online