Luther 1984: | und ihm -a-eine Buße von hundert Silberstücken auferlegen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er über eine Jungfrau in Israel ein böses Gerücht aufgebracht hat. Und er soll sie als Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen. -a) V. 29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert (Schekel) Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat-1-. Und sie soll (weiterhin) seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage-a-. - -1) s. Anm. zu V. 14. a) Matthäus 19, 6. |
Schlachter 1952: | und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. |
Zürcher 1931: | ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf. |
Luther 1912: | und um hundert a) Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. - a) 5. Mose 22, 29. |
Buber-Rosenzweig 1929: | sollen ihn büßen um hundert Silbergewicht, es dem Vater des Mädchens geben, denn er hat einen bösen Namen wider eine Jungfrau Jissraels ausgebracht. Und sie bleibe ihm als Weib, sie fortschicken kann er all seine Tage nicht. |
Tur-Sinai 1954: | Und sie sollen ihn büßen um hundert Silberstücke und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er einen üblen Ruf ausgebracht hat über eine Jungfrau Jisraëls; ihm aber verbleibe sie zum Weib, er kann sie nicht fortschicken sein Leben lang. |
Luther 1545 (Original): | vnd vmb hundert sekel silbers büssen vnd dieselben der Dirnen vater geben, Darumb das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget hat, vnd sol sie zum Weibe haben, das er sie sein Leben lang nicht lassen müge. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und um hundert Sekel Silbers büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat; und soll sie zum Weibe nehmen, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. |
NeÜ 2024: | Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 ‹Schekel› Silber auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und sie sollen [ihm] eine Geldstrafe von hundert [Schekel] Silber auferlegen und [das Geld] dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen üblen Namen(a) über eine Jungfrau Israels ausgehen ließ. Und sie soll seine Frau sein. Er darf sie nicht entlassen alle seine Tage. -Fussnote(n): (a) i. S. v.: einen schlechten Ruf -Parallelstelle(n): Nam. Sprüche 22, 1 |
English Standard Version 2001: | and they shall fine him a hundred shekels of silver and give them to the father of the young woman, because he has brought a bad name upon a virgin of Israel. And she shall be his wife. He may not divorce her all his days. |
King James Version 1611: | And they shall amerce him in an hundred [shekels] of silver, and give [them] unto the father of the damsel, because he hath brought up an evil name upon a virgin of Israel: and she shall be his wife; he may not put her away all his days. |
Westminster Leningrad Codex: | וְעָנְשׁוּ אֹתוֹ מֵאָה כֶסֶף וְנָתְנוּ לַאֲבִי הַֽנַּעֲרָה כִּי הוֹצִיא שֵׁם רָע עַל בְּתוּלַת יִשְׂרָאֵל וְלֽוֹ תִהְיֶה לְאִשָּׁה לֹא יוּכַל לְשַׁלְּחָהּ כָּל יָמָֽיו |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 13: Ein Israelit, der die Jungfräulichkeit seiner Braut anzweifelte, musste vor den »den Ältesten der Stadt« eine formale Anschuldigung erheben. Wenn ihre Eltern den Beweis ihrer Jungfräulichkeit erbrachten, der die Anschuldigung als falsch erwies, musste der Ehemann eine Strafe zahlen und durfte sich nicht von der Frau trennen. Konnte ihre Jungfräulichkeit jedoch nicht unter Beweis gestellt werden, wurde sie getötet. |