Luther 1984: | Denn die -a-Rubeniter und Gaditer haben mit dem andern halben Stamm Manasse ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose gab jenseits des Jordans im Osten, wie es ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hatte -a) V. 15-32. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | MIT dem andern halben Stamm Manasse nämlich hatten die Stämme Ruben und Gad ihren Erbbesitz bereits empfangen, den ihnen Mose im Ostjordanlande angewiesen hatte, wie ihn Mose, der Knecht des HErrn, ihnen angewiesen hatte: |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | MIT ihm-1- haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, das Mose ihnen gegeben hat jenseits des Jordan im Osten, wie Mose, der Knecht des HERRN, es ihnen gab-a-: -1) d.h. dem andern halben Stamm Manasse. a) Josua 12, 6. |
Schlachter 1952: | Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben: |
Schlachter 2000 (05.2003): | Das Erbe der zweieinhalb Stämmeim Ostjordanland Denn der andere halbe Stamm Manasse sowie die Rubeniter und Gaditer haben ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Osten gab; so wie Mose, der Knecht des HERRN, es ihnen gegeben hat: |
Zürcher 1931: | Mit ihm-1- haben die Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz empfangen, den ihnen Mose jenseits des Jordan im Osten gab - so wie ihn Mose, der Knecht des Herrn, ihnen gegeben: -4. Mose 32, 33. 1) d.h. dem andern halben Stamm Manasse. |
Luther 1912: | Denn a) die Rubeniter und Gaditer haben mit dem andern halben Manasse ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose gab jenseit des Jordans, gegen Aufgang, wie ihnen dasselbe Mose, der Knecht des Herrn, gegeben hat, - a) Josua 13, 15-32. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Mit der andern haben der Rubenit und der Gadit ihr Eigentum angenommen, das Mosche ihnen jenseit des Jordans aufgangwärts gab, wie es ihnen gab Mosche, SEIN Knecht: |
Tur-Sinai 1954: | Mit ihm hatten die von Rëuben und von Gad ihren Besitz genommen, den ihnen Mosche jenseits des Jardens nach Osten gegeben hatte, wie es ihnen Mosche, der Knecht des Ewigen, gegeben; |
Luther 1545 (Original): | Denn die Rubeniter vnd Gadditer haben mit dem andern halben Manasse jr Erbteil empfangen, das jnen Mose gab jenseid dem Jordan gegen dem auffgang, wie jnen dasselb Mose der knecht des HERRN gegeben hat, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn die Rubeniter und Gaditer haben mit dem andern halben Manasse ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose gab jenseit des Jordans gegen dem Aufgang, wie ihnen dasselbe Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat: |
NeÜ 2024: | Das Ostjordanland: Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Mit ihm(a) hatten die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, das Mose ihnen jenseits des Jordans gab, gegen ‹Sonnen›aufgang, wie Mose, der leibeigene Knecht Jahwehs, es ihnen gegeben hatte: -Fussnote(n): (a) d. i.: mit dem anderen halben Stamm Manasse -Parallelstelle(n): Josua 22, 1-4; 4. Mose 32, 33 |
English Standard Version 2001: | With the other half of the tribe of Manasseh the Reubenites and the Gadites received their inheritance, which Moses gave them, beyond the Jordan eastward, as Moses the servant of the LORD gave them: |
King James Version 1611: | With whom the Reubenites and the Gadites have received their inheritance, which Moses gave them, beyond Jordan eastward, [even] as Moses the servant of the LORD gave them; |
Westminster Leningrad Codex: | עִמּוֹ הָרֽאוּבֵנִי וְהַגָּדִי לָקְחוּ נַחֲלָתָם אֲשֶׁר נָתַן לָהֶם מֹשֶׁה בְּעֵבֶר הַיַּרְדֵּן מִזְרָחָה כַּאֲשֶׁר נָתַן לָהֶם מֹשֶׁה עֶבֶד יְהוָֽה |