Luther 1984: | Und wer von meinem Erbteil übrigbleiben wird, den will ich verstoßen und will sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie Raub und Beute aller ihrer Feinde werden, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und ich will den Überrest meines Eigentumsvolkes verstoßen und sie in die Gewalt ihrer Feinde fallen lassen, daß sie allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden sollen, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ich werde den Überrest meines Erbteils verstoßen-a- und werde sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie werden allen ihren Feinden zum Raub und zur Plünderung werden-b-, -a) 2. Könige 17, 19.20; Jeremia 12, 7. b) Psalm 74, 1; Jeremia 19, 7. |
Schlachter 1952: | Und das Übriggebliebene meines Erbteils will ich verwerfen und sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie sollen allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und den Überrest meines Erbteils will ich verwerfen und sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie sollen allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden; |
Zürcher 1931: | Und was übrigbleibt von meinem Eigentum, will ich verstossen, will sie in die Hände ihrer Feinde geben, dass sie allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden, |
Luther 1912: | und ich will die übrigen meines Erbteils verstoßen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, - |
Buber-Rosenzweig 1929: | ich verstoße den Rest meines Eigentums, gebe sie in die Hand ihrer Feinde, daß sie zur Beute und zum Raub werden all ihren Feinden, |
Tur-Sinai 1954: | Und ich verstoße den Rest meines Erbes und gebe sie in die Hand ihrer Feinde, und sie sollen zur Beute und zur Plünderung werden allen ihren Feinden. |
Luther 1545 (Original): | Vnd ich wil etliche meines Erbteils vber bleiben lassen, vnd sie geben in die hende jrer Feinde, das sie ein Raub vnd reissen werden aller jrer Feinde. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und ich will etliche meines Erbteils überbleiben lassen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, |
NeÜ 2024: | Und den Rest, der dann noch übrig geblieben ist, werde ich verstoßen. Ich gebe sie in die Gewalt ihrer Feinde, die sie ausrauben und plündern. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ich werde den Überrest meines Erbteils aufgeben und werde sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie werden allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden, -Parallelstelle(n): 2. Könige 17, 19.20; Jeremia 12, 7; Jeremia 19, 7; Klagelieder 1, 5.7 |
English Standard Version 2001: | And I will forsake the remnant of my heritage and give them into the hand of their enemies, and they shall become a prey and a spoil to all their enemies, |
King James Version 1611: | And I will forsake the remnant of mine inheritance, and deliver them into the hand of their enemies; and they shall become a prey and a spoil to all their enemies; |
Westminster Leningrad Codex: | וְנָטַשְׁתִּי אֵת שְׁאֵרִית נַחֲלָתִי וּנְתַתִּים בְּיַד אֹֽיְבֵיהֶם וְהָיוּ לְבַז וְלִמְשִׁסָּה לְכָל אֹיְבֵיהֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 14: Überrest. Juda, der allein übrig gebliebene Stamm des ausgewählten Volkes. verwerfen. Der Herr stand im Begriff, sein Volk in die Hände ihrer Feinde zu geben, die sie ausrauben würden (vgl. Jeremia 12, 7). |