Luther 1984: | Und man schrieb niemand vor, was er trinken sollte; denn der König hatte allen Vorstehern in seinem Palast befohlen, daß jeder tun sollte, wie es ihm wohlgefiele.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Das Trinken aber ging der Verordnung gemäß ohne jeden Zwang vor sich; denn der König hatte an alle seine Palastbeamten-1- die Weisung ergehen lassen, man solle jedem gestatten, es beim Trinken nach seinem Belieben zu halten. - -1) o: Hofmarschälle.
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und als Trinkordnung galt: Keiner soll nötigen! Denn so hatte es der König für alle Vorsteher seines Hauses angeordnet, daß sie nach dem Belieben eines jeden tun sollten.
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Schlachter 1952: | Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele.
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Schlachter 2000 (05.2003): | Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn so hatte der König es allen Vorstehern seines Palastes befohlen, dass man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele.
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Zürcher 1931: | Als Trinkordnung galt, dass man jeden gewähren lasse; denn der König hatte allen Vorgesetzten in seinem Palaste die Weisung gegeben, dass ein jeder es halten dürfe, wie es ihm beliebe.
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Luther 1912: | Und man setzte niemand, was er trinken sollte; denn der König hatte allen Vorstehern in seinem Hause befohlen, daß ein jeglicher sollte tun, wie es ihm wohl gefiele.
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Buber-Rosenzweig 1929: | und das Trinken nach Fug: Keiner nötigt! denn so hatte es der König allen Vorstehern seines Hauses anbefohlen, es für Mann und Mann nach Belieben zu machen.
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Tur-Sinai 1954: | Und das Trinken war nach der Verordnung: Ohne Verwehren, denn so hatte der König allen Vorstehern seines Hauses angeordnet, es jedermann nach seinem Willen zu tun.
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Luther 1545 (Original): | Vnd man satzte niemand, was er trincken solt, Denn der König hatte allen Vorstehern in seinem Hause befolhen, das ein jglicher solt thun, wie es jm wolgefiel.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Und man setzte niemand, was er trinken sollte; denn der König hatte allen Vorstehern in seinem Hause befohlen, daß ein jeglicher sollte tun, wie es ihm wohlgefiele.
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NeÜ 2024: | Bei dem Gelage sollte keinerlei Zwang herrschen. Der König hatte seine Palastbeamten angewiesen, sich ganz nach den Wünschen der Gäste zu richten.
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und das Trinken geschah nach der Regel Es gibt kein Nötigen!; denn so hatte es der König allen Großen seines Hauses angeordnet, dass man nach dem Belieben eines jeden handeln sollte.
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English Standard Version 2001: | And drinking was according to this edict: There is no compulsion. For the king had given orders to all the staff of his palace to do as each man desired.
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King James Version 1611: | And the drinking [was] according to the law; none did compel: for so the king had appointed to all the officers of his house, that they should do according to every man's pleasure.
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Westminster Leningrad Codex: | וְהַשְּׁתִיָּה כַדָּת אֵין אֹנֵס כִּי כֵן יִסַּד הַמֶּלֶךְ עַל כָּל רַב בֵּיתוֹ לַעֲשׂוֹת כִּרְצוֹן אִישׁ וָאִֽישׁ
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