Luther 1984: | laß deine Hand fern von mir sein, und dein Schrecken erschrecke mich nicht;-a- -a) Hiob 9, 34. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | ziehe deine Hand von mir zurück und laß deine schreckliche Erscheinung mich nicht ängstigen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Entferne deine Hand von mir, und dein Schrecken soll mich nicht ängstigen! |
Schlachter 1952: | Tue deine Hand von mir und erschrecke mich nicht mit deiner Furcht! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Tue deine Hand von mir und ängstige mich nicht mit deinem Schrecken! |
Zürcher 1931: | Deine Hand tue weg von mir, / und der Schrecken vor dir verstöre mich nicht! / |
Luther 1912: | laß deine Hand fern von mir sein, und dein Schrecken erschrecke mich nicht! - Hiob 9, 34. |
Buber-Rosenzweig 1929: | deine Hand entferne von mir, dein Schrecken darf nimmer mich ängsten. |
Tur-Sinai 1954: | Nimm ab von mir die Hand / daß mich dein Graun nicht schrecke! / |
Luther 1545 (Original): | Las deine Hand ferne von mir sein, vnd dein schrecken erschrecke mich nicht. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Laß deine Hand ferne von mir sein, und dein Schrecken erschrecke mich nicht. |
NeÜ 2024: | ,Nimm deine schwere Hand von mir weg, / und dein Schrecken befalle mich nicht!' |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Tue deine Hand(a) weg von mir, und dein Schrecken überfalle mich nicht! -Fussnote(n): (a) eigtl.: deine offene Hand; d. h.: deine schlagende Hand -Parallelstelle(n): Hiob 9, 34 |
English Standard Version 2001: | withdraw your hand far from me, and let not dread of you terrify me. |
King James Version 1611: | Withdraw thine hand far from me: and let not thy dread make me afraid. |
Westminster Leningrad Codex: | כַּפְּךָ מֵעָלַי הַרְחַק וְאֵמָתְךָ אַֽל תְּבַעֲתַֽנִּי |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 20: Hiob bat Gott, sein Leid zu beenden und ihn nicht mehr mit diesen Schrecken heimzusuchen (vgl. V. 24); anschließend sollte Gott zu ihm sprechen. Sein Elend machte ihm Sorgen, aber noch mehr beschäftigte ihn seine Beziehung zu dem Gott, den er liebte und verehrte. |