Luther 1984: | Schläge und Schande treffen ihn, und seine Schmach ist nicht zu tilgen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Schläge und Schmach trägt er als Lohn davon, und seine Schande ist unauslöschlich; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Plage und Schande (nur) findet er, und seine Schmach wird nicht mehr gelöscht. |
Schlachter 1952: | Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen; |
Zürcher 1931: | Schläge und Schande werden sein Teil sein, / unaustilgbar ist seine Schmach. / |
Luther 1912: | Dazu trifft ihn Plage und Schande, und seine Schande wird nicht ausgetilgt. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Plage und Schmach betrifft ihn, und sein Schimpf ist unverwischbar. |
Tur-Sinai 1954: | Nur Schaden wird und Schande er erreichen / und seine Schmach wird nicht gelöscht. / |
Luther 1545 (Original): | Dazu trifft jn plage vnd schande, vnd seine schande wird nicht ausgetilget. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Dazu trifft ihn Plage und Schande, und seine Schande wird nicht ausgetilget. |
NeÜ 2024: | Schläge und Schande bringt es ihm ein / und eine Schmach, die er nie wieder auslöschen kann. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Plage und Schimpf wird ihn treffen, seine Schmach wird niemals gelöscht; -Parallelstelle(n): Sprüche 5, 9-11; 1. Mose 49, 4; 1. Könige 15, 5; Nehemia 13, 26; Matthäus 1, 6 |
English Standard Version 2001: | Wounds and dishonor will he get, and his disgrace will not be wiped away. |
King James Version 1611: | A wound and dishonour shall he get; and his reproach shall not be wiped away. |
Westminster Leningrad Codex: | נֶֽגַע וְקָלוֹן יִמְצָא וְחֶרְפָּתוֹ לֹא תִמָּחֶֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 30: Ehebruch wird mit einem Dieb verglichen. Anders als das empfundene Mitleid für einen hungrigen Dieb, der sein Verbrechen wiedergutmachen und das Diebesgut zurückerstatten kann, auch wenn es ihn alles kosten mag, was er hat (V. 30.31), gibt es für den Ehebrecher nicht die Möglichkeit der Wiedergutmachung, da er seine Seele zugrunde richtet (V. 32; vgl. 5. Mose 22, 22). Seine Schande wird Zeit seines Lebens nicht vergehen (V. 33). Auch der eifersüchtige Ehemann wird keine Gnade mit ihm haben (V. 34.35; vgl. 27, 4; Hl 8, 6). |