Luther 1984: | Der Gerechte weiß um die Sache der Armen; der Gottlose aber weiß gar nichts. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Der Gerechte nimmt Kenntnis von der Rechtssache der Geringen, der Gottlose aber versteht sich nicht zu (solcher) Kenntnisnahme. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Gerechte ist bedacht auf den Rechtsanspruch der Geringen;-a- der Gottlose versteht sich nicht auf Erkenntnis.-b- -a) Hiob 29, 16; Psalm 72, 12-14. b) 1. Samuel 25, 25. |
Schlachter 1952: | Der Gerechte berücksichtigt das Recht der Armen; der Gottlose aber ist rücksichtslos. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Der Gerechte berücksichtigt das Recht der Armen, der Gottlose aber ist rücksichtslos. |
Zürcher 1931: | Der Fromme kümmert sich um das Recht der Geringen; / der Gottlose aber will nichts davon wissen. / |
Luther 1912: | Der Gerechte erkennt die Sache der Armen; der Gottlose achtet keine Vernunft. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Der Bewährte erkennt die Sache der Geringen, der Frevler versteht nicht zu erkennen. |
Tur-Sinai 1954: | Der Rechtliche weiß um der Armen Recht / der Frevler faßt das Wissen nicht. / |
Luther 1545 (Original): | Der Gerechte erkennet die sache der Armen, Der Gottlos achtet kein Vernunfft. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der Gerechte erkennet die Sache der Armen; der Gottlose achtet keine Vernunft. |
NeÜ 2024: | Der Gerechte weiß um die Sache der Armen, / der Gottlose ist rücksichtslos. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Der Gerechte erkennt das Recht der Geringen(a); der Ehrfurchtslose versteht nichts von Erkenntnis. -Fussnote(n): (a) i. S. v.: ist bedacht auf die Rechtssache der Geringen; nimmt davon Kenntnis ‹und nimmt sich ihrer an› -Parallelstelle(n): Hiob 29, 15; Psalm 41, 2; Psalm 72, 12.13; Psalm 21, 13; 1. Samuel 25, 25 |
English Standard Version 2001: | A righteous man knows the rights of the poor; a wicked man does not understand such knowledge. |
King James Version 1611: | The righteous considereth the cause of the poor: [but] the wicked regardeth not to know [it]. |
Westminster Leningrad Codex: | יֹדֵעַ צַדִּיק דִּין דַּלִּים רָשָׁע לֹא יָבִין דָּֽעַת |