Luther 1984: | Aber ich habe dich nie gedrängt, Unheil kommen zu lassen; auch hab ich den bösen Tag nicht herbeigewünscht, das weißt du. Was ich gepredigt habe, das liegt offen vor dir. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ich aber habe mich nicht dem Hirtenamt in deinem Dienst entzogen und habe den Tag des Unheils nicht herbeigewünscht: du weißt es wohl! Was über meine Lippen gekommen ist, liegt offen vor deinen Augen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ich aber habe mich dem Hirtendienst nicht entzogen-1a- und habe den unheilvollen Tag nicht herbeigewünscht; du kennst es ja-b-. Was aus meinen Lippen hervorging, war vor deinem Angesicht-c-. -1) w: ich habe mich nicht fortgedrängt vom Hirte-Sein dir nach; syrÜs: in böser (Absicht) dir hinterher gedrängt. a) Jeremia 20, 7. b) Jeremia 15, 15. c) 2. Korinther 2, 17. |
Schlachter 1952: | Ich habe mich nicht geweigert, Hirte zu sein hinter dir her, und ich habe den Unglückstag niemals begehrt; das weißt du wohl; und was aus meinen Lippen gegangen ist, liegt offen vor deinem Angesicht. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ich aber habe mich nicht geweigert, als Hirte zu dienen und dir nachzufolgen, und ich habe den Tag des Unheils niemals herbeigewünscht; das weißt du wohl! Was über meine Lippen gekommen ist, liegt offen vor deinem Angesicht. |
Zürcher 1931: | Ich aber habe dich nie gedrängt wegen des Unheils, nie herbeigesehnt den Unglückstag, du weisst es; was von meinen Lippen gekommen, offen liegt es vor deinen Augen. |
Luther 1912: | Aber ich bin nicht von dir geflohen, daß ich nicht dein Hirte wäre; so habe ich den bösen Tag nicht begehrt, das weißt du; was ich gepredigt habe, das ist recht vor dir. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ich aber, ich hetzte nicht hinter dir her aus Bössinn, den versehrenden Tag wünschte ich nicht herbei, du selber weißts: was von den Lippen mir fuhr, dir vorm Angesicht war es gewesen. |
Tur-Sinai 1954: | Doch ich, ich hab dem Hirten, dir nach nie gedrängt / und nach dem Unheilstage nicht begehrt / du weißt es. / Was kam von meinen Lippen / es lag vor deinem Antlitz! / |
Luther 1545 (Original): | Aber ich bin drumb nicht von dir geflohen, mein Hirte, So hab ich Menschen tag nicht begert, das weistu, Was ich gepredigt habe, das ist recht fur dir. -[Tag] Das ist, rhum bey den Menschen, die doch elend vnd nichts sind in jrem rhum, leben vnd tagen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber ich bin drum nicht von dir geflohen, mein Hirte, so habe ich Menschentage nicht begehret, das weißt du; was ich gepredigt habe, das ist recht vor dir. |
NeÜ 2024: | Ich gab den Hirtendienst nicht auf, / wünschte das Unheil nicht herbei, / wie du ja weißt. / Was von meinen Lippen kam, / ist dir wohlbekannt. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ich aber weigerte mich nicht, Hirte zu sein in deiner Nachfolge(a). Und den unheilvollen(b) Tag wünschte ich nicht herbei. Du weißt es. Was aus meinen Lippen hervorging, war vor deinem Angesicht(c). -Fussnote(n): (a) eigtl.: hinter dir her. (b) o.: unheilbaren (c) o.: war dir offenbar. -Parallelstelle(n): Jeremia 20, 7; Jeremia 15, 15 |
English Standard Version 2001: | I have not run away from being your shepherd, nor have I desired the day of sickness. You know what came out of my lips; it was before your face. |
King James Version 1611: | As for me, I have not hastened from [being] a pastor to follow thee: neither have I desired the woeful day; thou knowest: that which came out of my lips was [right] before thee. |
Westminster Leningrad Codex: | וַאֲנִי לֹא אַצְתִּי מֵרֹעֶה אַחֲרֶיךָ וְיוֹם אָנוּשׁ לֹא הִתְאַוֵּיתִי אַתָּה יָדָעְתָּ מוֹצָא שְׂפָתַי נֹכַח פָּנֶיךָ הָיָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 17, 14: Jeremia rief zu Gott, dass er ihn von seinen Feinden befreien möge (V. 14). Von gottlosen Menschen umgeben (V. 1-6.11.13), bewies er gottesfürchtige Eigenschaften: 1.) Gott war sein Lob (V. 14); 2.) er hatte das Herz eines Hirten, um Gott zu folgen (V. 16); 3.) er war ein Mann des Gebets, der für Gottes prüfenden Blick offen war (V. 16); 4.) Gott war seine Hoffnung (V. 17) und 5.) er vertraute Gottes befreiender Treue selbst im Gericht (V. 18). |