Luther 1984: | daß -a-vierzig Jahre lang weder Mensch noch Tier das Land durchziehen oder darin wohnen soll. -a) 4. Mose 14, 33.34. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Keines Menschen Fuß soll es durchwandern, und auch der Fuß keines Tieres soll es durchschreiten, und es soll vierzig Jahre lang unbewohnt bleiben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Fuß eines Menschen wird es nicht durchwandern, und der Fuß eines Tieres wird es nicht durchwandern, und es wird vierzig Jahre (lang) nicht bewohnt sein-a-. -a) Jeremia 25, 11; Daniel 9, 2. |
Schlachter 1952: | Keines Menschen Fuß soll es durchwandern, auch keines Tieres Fuß soll es durchwandern, und es soll vierzig Jahre lang unbewohnt bleiben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Kein Fuß eines Menschen soll es durchwandern, auch kein Fuß eines Tieres soll es durchwandern, und es soll 40 Jahre lang unbewohnt bleiben. |
Zürcher 1931: | Keines Menschen Fuss soll es durchwandern, auch keines Tieres Fuss soll es durchstreifen; unbewohnt soll es bleiben vierzig Jahre lang. |
Luther 1912: | daß weder Vieh noch Leute darin gehen oder da wohnen sollen vierzig Jahre lang. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nicht durchschreitet es Fuß des Menschen, Fuß des Viehs durchschreitet es nicht, nicht besiedelt wirds, vierzig Jahre, |
Tur-Sinai 1954: | Nicht durchwandert es eines Menschen Fuß, und keines Tieres Schritt zieht dort hindurch. Unbewohnt soll es bleiben vierzig Jahre. |
Luther 1545 (Original): | Darumb sihe, Ich wil an dich, vnd an deine Wasserströme, vnd wil Egyptenland wüst vnd öde machen, von dem thurn zu Siene an, bis an die Grentze des Morenlands, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | daß weder Vieh noch Leute darin gehen oder da wohnen sollen vierzig Jahre lang. |
NeÜ 2024: | Weder Mensch noch Tier ziehen dort hindurch. 40 Jahre lang wird es nicht bewohnt sein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Nicht wird der Fuß eines Menschen es durchwandern, nicht wird der Fuß eines Tieres es durchwandern. Und es wird vierzig Jahre lang nicht bewohnt sein. |
English Standard Version 2001: | No foot of man shall pass through it, and no foot of beast shall pass through it; it shall be uninhabited forty years. |
King James Version 1611: | No foot of man shall pass through it, nor foot of beast shall pass through it, neither shall it be inhabited forty years. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא תַעֲבָר בָּהּ רֶגֶל אָדָם וְרֶגֶל בְּהֵמָה לֹא תַעֲבָר בָּהּ וְלֹא תֵשֵׁב אַרְבָּעִים שָׁנָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 29, 11 40: Jahre lang unbewohnt. Obgleich eine genaue Datierung schwierig ist, war diese Periode möglicherweise, als Babylon unter Nebukadnezar die Oberherrschaft in Ägypten hatte (V. 19.20), ca. 568/567 v.Chr. bis 525 v.Chr., bis Kyrus die persische Herrschaft erlangte. |