Luther 1984: | WENN ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HErrn ein Hebopfer-1- vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25 000 Ellen-2- Länge und 20 000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein. -1) d.h. einen Anteil am Opfer. 2) viele üs. hier und im Folgenden «Ruten» statt «Ellen». Die Elle maß etwa ein halbes Meter, die Rute 6 Ellen = 3, 3 Meter. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | UND wenn ihr das Land als Erbteil verlost-a-, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern-1-, als heiliges (Stück) vom Land, in der Länge 25 000 (Ellen) lang und in einer Breite von 20 000-2- (Ellen). Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum. -1) w: ein Hebopfer abheben. 2) diese Zahl liest LXX; MasT: 10 000. a) Hesekiel 47, 21.22; Josua 14, 1.2. |
Schlachter 1952: | Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25 000 (Ellen?) lang und 20 000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 lang und 10 000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. |
Zürcher 1931: | WENN ihr das Land als Erbbesitz verlost, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe aussondern, einen heiligen Bezirk von dem Lande, 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. Dies ist heiliges Gebiet in seinem ganzen Umfang. |
Luther 1912: | Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem Herrn heilig sein soll, 25.000 Ruten lang und 10.000 breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wann ihr aber das Land durch Los zufallen lasset als Eigentum, erhebet IHM eine Hebe, ein Geheiligtes von dem Land, Länge fünfundzwanzigtausend, Breite zehntausend, geheiligt ists in all seiner Umgrenzung ringsum. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn ihr das Land verlost zum Erbbesitz, sollt ihr eine Hebegabe erheben dem Ewigen, als heilig von dem Land, fünfundzwanzigtausend (Ellen) lang in die Länge und zehntausend in die Breite, heilig sei es innerhalb seiner ganzen Grenze ringsum. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jr nu das Land durchs los austeilet, So solt jr ein Hebopffer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein sol, fünff vnd zwenzig tausent (Ruten) lang, vnd zehen tausent breit, Der Platz sol heilig sein, so weit er reicht. -[Ruten] Wie droben im 42. Cap. am ende stehet. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. |
NeÜ 2024: | Die Aufteilung des Landes: Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für Jahweh ein Hebopfer entrichten(a), ein Heiliges(b) vom Land: die Länge: 25000 [Ruten](c) lang und 10000 [Ruten] breit. Dieses soll heilig sein in seinem ganzen Gebiet ringsum. -Fussnote(n): (a) Hebopfer ist alles, was man freiwillig oder infolge einer Vorschrift dem Herrn zur Errichtung oder Unterhaltung des Heiligen und der Diener darbrachte. (b) d. h.: einen heiligen Bereich (c) D. s. ca. 78, 75 km (nicht: Ellen; vgl. Hesekiel 45, 2 mit 42, 16). -Parallelstelle(n): Hesekiel 47, 21.22; Hesekiel 48, 8-22; Josua 14, 1.2; Hebopfer 2. Mose 25, 2.3; 2. Mose 30, 15; 3. Mose 7, 14; 4. Mose 15, 19 |
English Standard Version 2001: | When you allot the land as an inheritance, you shall set apart for the LORD a portion of the land as a holy district, 25,000 cubits long and 20,000 cubits broad. It shall be holy throughout its whole extent. |
King James Version 1611: | Moreover, when ye shall divide by lot the land for inheritance, ye shall offer an oblation unto the LORD, an holy portion of the land: the length [shall be] the length of five and twenty thousand [reeds], and the breadth [shall be] ten thousand. This [shall be] holy in all the borders thereof round about. |
Westminster Leningrad Codex: | וּבְהַפִּֽילְכֶם אֶת הָאָרֶץ בְּנַחֲלָה תָּרִימוּ תְרוּמָה לַיהוָה קֹדֶשׁ מִן הָאָרֶץ אֹרֶךְ חֲמִשָּׁה וְעֶשְׂרִים אֶלֶף אֹרֶךְ וְרֹחַב עֲשָׂרָה אָלֶף קֹדֶשׁ הוּא בְכָל גְּבוּלָהּ סָבִֽיב |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 45, 1: dem HERRN eine Weihegabe. Dieser heilige Distrikt, der im Herzen (im Zentrum) des Landes Palästina abgetrennt wird, ist abgesondert von den Zuteilungen, die für die verschiedenen Stämme bestimmt sind: sieben im Norden und fünf im Süden (vgl. Kap. 48). Obwohl die ganze Erde dem Herrn gehört (Psalm 24, 1), ist ihm dieses Gebiet in einem besonderen Sinne wichtig, da er es für einen besonderen Zweck verwendet, der in 45, 2-8 genauer erklärt wird. Dieses heilige Rechteck (78, 75 km x 31, 5 km) (V. 1.3) entspricht 48, 8-22, wo dieser Bezirk beschrieben wird: Er liegt zwischen Juda im Norden und Benjamin im Süden und erstreckt sich vom Mittelmeer ostwärts. Es ist insbesondere das Gebiet der Häuser der Priester (V. 4), aber es kommt auch allen Anbetern zugute. |