Luther 1984: | Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau.
|
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern ihr Mann; gleicherweise besitzt aber auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.
|
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Die Frau verfügt nicht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über seinen eigenen Leib, sondern die Frau.
|
Schlachter 1952: | Die Frau verfügt nicht selbst über ihren Leib, sondern der Mann; gleicherweise verfügt aber auch der Mann nicht selbst über seinen Leib, sondern die Frau.
|
Zürcher 1931: | Die Frau hat über ihren eignen Leib nicht die Verfügung, sondern der Mann; ebenso aber hat auch der Mann über seinen eignen Leib nicht die Verfügung, sondern die Frau.
|
Luther 1912: | Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib.
|
Luther 1545 (Original): | Das Weib ist jres Leibs nicht mechtig, sondern der Man. Desselbigen gleichen, der Man ist seines Leibs nicht mechtig, sondern das Weib.
|
Luther 1545 (hochdeutsch): | Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigengleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib.
|
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Nicht die Frau verfügt über ihren Körper, sondern der Mann, und ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Körper, sondern die Frau.
|
Albrecht 1912/1988: | Die Frau hat kein Verfügungsrecht über ihren Leib, sondern ihr Mann. Gleicherweise hat auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern seine Frau.
|
Luther 1912 (Hexapla 1989): | Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib.
|
Meister: | Das Weib verfügt nicht über seinen eigenen Leib, sondern der Mann; ebenso verfügt nicht der Mann über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.
|
Menge 1949 (Hexapla 1997): | Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern ihr Mann; gleicherweise besitzt aber auch der Mann kein Verfügungsrecht über seinen Leib, sondern die Frau.
|
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.
|
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | Die Frau verfügt nicht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über seinen eigenen Leib, sondern die Frau.
|
Schlachter 1998: | Die Frau verfügt nicht selbst über ihren Leib, sondern der Mann; gleicherweise verfügt aber auch der Mann nicht selbst über seinen Leib, sondern die Frau.
|
Interlinear 1979: | Die Frau über den eigenen Körper nicht hat Verfügungsrecht, sondern der Mann; gleichermaßen aber auch der Mann über den eigenen Körper nicht hat Verfügungsrecht, sondern die Frau.
|
NeÜ 2016: | Die Frau verfügt nicht über ihren Körper, sondern der Mann, ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über seinen Körper, sondern die Frau.
|
Jantzen/Jettel 2016: | Die Frau hat nicht Vollmacht* über den eigenen Leib, sondern der Mann, und gleicherweise hat der Mann nicht Vollmacht* über den eigenen Leib, sondern die Frau.
|
English Standard Version 2001: | For the wife does not have authority over her own body, but the husband does. Likewise the husband does not have authority over his own body, but the wife does.
|
King James Version 1611: | The wife hath not power of her own body, but the husband: and likewise also the husband hath not power of his own body, but the wife.
|