Luther 1984: | Denn wo ein Testament-1- ist, da muß der Tod dessen geschehen sein, der das Testament gemacht hat. -1) das grW. für «Testament» und «Bund» ist das gleiche. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Denn wo eine letztwillige Stiftung-1- vorliegt, da muß unbedingt der Tod dessen, der die Stiftung errichtet hat, (als eingetreten) nachgewiesen werden; -1) = ein Testament. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | - Denn wo ein Testament-1- ist, da muß notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat. -1) gr. dasselbe Wort wie «Bund». |
Schlachter 1952: | Denn wo ein Testament-1- ist, da muß notwendig der Tod des Testators erwiesen werden; -1) im Gr. steht das gleiche Wort wie für Bund.++ |
Schlachter 1998: | Denn wo ein Testament-1- ist, da muß notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat; -1) o: Bund.++ |
Schlachter 2000 (05.2003): | Denn wo ein Testament ist, da muss notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat; |
Zürcher 1931: | Denn wo ein Testament-1- ist, da muss der Tod dessen erfolgen, der es errichtet hat; -1) für «Bund» und «Testament» hat der Urtext ein und dasselbe Wort. Daraus erklärt es sich, dass der Verfasser beide Begriffe als gleichbedeutend behandelt. |
Luther 1912: | Denn wo ein Testament ist, da muß der Tod geschehen des, der das Testament machte. |
Luther 1912 (Hexapla 1989): | Denn wo ein Testament ist, da muß der Tod geschehen des, der das Testament machte. |
Luther 1545 (Original): | Denn wo ein Testament ist, da mus der Tod geschehen, des der das Testament machet, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn wo ein Testament ist, da muß der Tod geschehen des, der das Testament machte. |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | 'Mit dem neuen Bund verhält es sich wie mit einem Testament.' [Kommentar: Das Griechische benutzt für Testament dasselbe Wort wie für Bund.] Um ein Testament vollstrecken zu können, muss man nachweisen, dass der, der es aufgesetzt hat, gestorben ist. |
Albrecht 1912/1988: | Denn wo es sich um eine letztwillige Stiftung-1- handelt, da muß notwendig der Tod des Stifters nachgewiesen werden. -1) o: ein Vermächtnis. |
Meister: | Denn wo ein Testament ist, da ist nötig, daß der Tod des Erblassers angekündigt wird. -Galater 3, 15. |
Menge 1949 (Hexapla 1997): | Denn wo eine letztwillige Stiftung-1- vorliegt, da muß unbedingt der Tod dessen, der die Stiftung errichtet hat, (als eingetreten) nachgewiesen werden; -1) = ein Testament. |
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | |
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | - Denn wo ein Testament-1- ist, da muß notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat. -1) gr. dasselbe Wort wie «Bund». |
Robinson-Pierpont (01.12.2022): | Denn wo ein Testament (ist), (ist) es eine Notwendigkeit, dass der Tod (dessen) erlitten wird, der (es) verordnete. |
Interlinear 1979: | Wo nämlich ein Testament, Tod, Notwendigkeit, nachgewiesen wird des das Testament gemacht Habenden; |
NeÜ 2024: | Mit einem Bund ist es ja wie mit einem Testament. Es kann erst vollstreckt werden, wenn der gestorben ist, der es aufgesetzt hat. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | denn wo ein Bund [vorliegt], ist es notwendig, dass [der] Tod des sich Verbündenden [von einem Opfer] getragen wird(a), -Fussnote(n): (a) i. S. v.: stellvertretend auf sich genommen bzw. erbracht wird; vgl. a. Psalm 32, 1. |
English Standard Version 2001: | For where a will is involved, the death of the one who made it must be established. |
King James Version 1611: | For where a testament [is], there must also of necessity be the death of the testator. |
Robinson-Pierpont 2022: | Ὅπου γὰρ διαθήκη, θάνατον ἀνάγκη φέρεσθαι τοῦ διαθεμένου. |
Franz Delitzsch 11th Edition: | כִּי בִמְקוֹם שֶׁיֵּשׁ בְּרִית הִיא צַוָּאָה צָרִיךְ שֶׁתִּוָּדַע מִיתַת הַנֹּתֵן |
Kommentar: | |
Peter Streitenberger 2022: | Der Autor nimmt nun in den nächsten Versen Bezug auf die Notwendigkeit, wie es bereits im alten Bund vorgeschattet war, dass Christus sein Leben und sein Blut geben musste, dass der neue Bund zustande kommen könnte. Paulus bemüht die Doppeldeutigkeit des Begriffs διαθήκη („Bund“, „Testament“), im Griechischen ein einziges Wort, um auf Christus als denjenigen zu kommen, der den Bund, hier in der Verwendung eines Testamentes, durch seinen Tod eingesetzt hat. Somit muss im Deutschen auf das Wort „Testament“ zurückgegriffen werden, da es zwei Begriffe für nur eines im Griechischen gibt und nachdem bei einem Bund nicht notwendigerweise der Tode dessen einzutreten hat, der ihn einsetzt. |
John MacArthur Studienbibel: | 9, 16: Ein letzter Wille bzw. Testament illustriert hier die Notwendigkeit des Todes Christi. »Testament« ist im Gr. dasselbe Wort, das auch mit »Bund« übersetzt wird, doch in diesem Kontext nimmt das Wort eine speziellere Bedeutung an. Die Wohltaten und Verordnungen eines Testaments sind lediglich Verheißungen, solange der Verfasser noch lebt. Sein Tod verwirklicht die Verheißungen. |