Luther 1984: | Am vierzehnten Tage des ersten Monats am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Im ersten (Monat), am 14. Tag des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum 21. Tag des Monats, am Abend. |
Schlachter 1952: | Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Am vierzehnten Tag des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend. |
Zürcher 1931: | Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des 21. Tages des Monats. -3. Mose 23, 6; 4. Mose 28, 17; 5. Mose 16, 3. |
Luther 1912: | Am vierzehnten Tage des ersten Monats, des Abends, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats an dem Abend, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Im Anfangsmonat, am vierzehnten Tag auf die Neuung zu Abend sollt ihr Fladen essen bis zum einundzwanzigsten Tag auf die Neuung zu Abend. |
Tur-Sinai 1954: | Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum einundzwanzigsten Tag des Monats am Abend. |
Luther 1545 (Original): | Am vierzehenden tage des monden, des abends solt jr vngesewrt Brot essen, bis an den ein vnd zwenzigsten tag des monden an den abend, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Am vierzehnten Tage des ersten Monden, des Abends, sollt ihr ungesäuert Brot essen, bis an den einundzwanzigsten Tag des Monden an dem Abend, |
NeÜ 2024: | Vom Abend des 14. bis zum Abend des 21. April (Zum Datum siehe unter Schaltmonat im Vorwort des Übersetzers (NeÜ-Button in der Titelleiste mit Rechtsklick zu Info ...).) müsst ihr ungesäuerte Brotfladen essen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Im ersten [Monat], am vierzehnten Tag des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes [Brot] essen bis zum einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend. -Parallelstelle(n): 3. Mose 23, 5.6; 4. Mose 28, 16 |
English Standard Version 2001: | In the first month, from the fourteenth day of the month at evening, you shall eat unleavened bread until the twenty-first day of the month at evening. |
King James Version 1611: | In the first [month], on the fourteenth day of the month at even, ye shall eat unleavened bread, until the one and twentieth day of the month at even. |
Westminster Leningrad Codex: | בָּרִאשֹׁן בְּאַרְבָּעָה עָשָׂר יוֹם לַחֹדֶשׁ בָּעֶרֶב תֹּאכְלוּ מַצֹּת עַד יוֹם הָאֶחָד וְעֶשְׂרִים לַחֹדֶשׁ בָּעָֽרֶב |