2. Mose 29, 34

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 29, Vers: 34

2. Mose 29, 33
2. Mose 29, 35

Luther 1984:Wenn aber etwas übrigbleibt von dem Fleisch der Einsetzung und von dem Brot bis zum Morgen, sollst du es mit Feuer verbrennen. Es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Und wenn von dem Fleisch des Einweihungsopfers oder von dem Brot etwas bis zum Morgen übrigbleibt, so sollst du das Übriggebliebene im Feuer verbrennen: es darf nicht mehr gegessen werden, denn es ist heilig.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn aber von dem Fleisch des Einsetzungsopfers und von dem Brot etwas bis zum (nächsten) Morgen übrigbleibt, dann sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen-a-; es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig. -a) 2. Mose 12, 10.
Schlachter 1952:Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.
Schlachter 2000 (05.2003):Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einsetzung und von dem Brot bis zum Morgen übrig bleibt, so sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig.
Zürcher 1931:Wenn aber etwas von dem Fleisch des Einweihungsopfers und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, so sollst du das Übriggebliebene verbrennen; es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.
Luther 1912:Wo aber etwas übrigbleibt von dem Fleisch der Füllung und von dem Brot bis an den Morgen, das sollst du mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.
Buber-Rosenzweig 1929:Überbleibt aber vom Fleisch der Darfüllung und vom Brot bis zum Morgen, sollst du das Überbliebne im Feuer verbrennen, es werde nicht gegessen, denn Darheiligung ists.
Tur-Sinai 1954:Und wenn von dem Fleisch des Einsetzungsopfers und von dem Brot etwas bis zum Morgen übrig bleibt, so sollst du, was übrig geblieben ist, im Feuer verbrennen; es darf nicht gegessen werden, denn heilig ist es.
Luther 1545 (Original):Wo aber etwas vberbleibt von dem Fleisch der füllung, vnd von dem Brot, bis an den morgen, das soltu mit fewr verbrennen, vnd nicht essen lassen, Denn es ist heilig.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wo aber etwas überbleibet von dem Fleisch der Füllung und von dem Brot bis an den Morgen, das sollst du mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.
NeÜ 2024:Was vom Fleisch des Einsetzungsopfers und vom Brot am nächsten Morgen noch übrig ist, muss verbrannt werden. Man darf es nicht essen, es ist heilig.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Bleibt aber vom Fleisch des Einweihungs[opfers] und vom Brot etwas bis zum Morgen übrig, so verbrennst du das Übriggebliebene im Feuer. Gegessen werden darf es nicht, denn Heiliges ist es.
-Parallelstelle(n): 2. Mose 12, 10; 3. Mose 7, 15
English Standard Version 2001:And if any of the flesh for the ordination or of the bread remain until the morning, then you shall burn the remainder with fire. It shall not be eaten, because it is holy.
King James Version 1611:And if ought of the flesh of the consecrations, or of the bread, remain unto the morning, then thou shalt burn the remainder with fire: it shall not be eaten, because it [is] holy.
Westminster Leningrad Codex:וְֽאִם יִוָּתֵר מִבְּשַׂר הַמִּלֻּאִים וּמִן הַלֶּחֶם עַד הַבֹּקֶר וְשָׂרַפְתָּ אֶת הַנּוֹתָר בָּאֵשׁ לֹא יֵאָכֵל כִּי קֹדֶשׁ הֽוּא



Bibeltext der Schlachter 2000 Copyright © Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Predigten über 2. Mose 29, 34
Sermon-Online