Luther 1984: | -a-Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet -a) V. 27-28: 4. Mose 15, 27.28. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HErrn nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn jemand-1- vom Volk des Landes aus Versehen sündigt-a-, indem er eines von dem tut, was der HERR zu tun verboten hat-2-, und schuldig wird-b-, -1) w: eine Seele. 2) s. Anm. zu V. 13. a) 4. Mose 15, 27; Hesekiel 45, 17.20. b) 3. Mose 5, 17; 4. Mose 15, 22-29; Psalm 19, 13; 1. Timotheus 1, 13. |
Schlachter 1952: | Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber jemand vom Volk des Landes aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, von dem der HERR geboten hat, dass man es nicht tun darf, und Schuld auf sich bringt, |
Zürcher 1931: | Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volke unwissentlich versündigt, indem er eines von den Verboten des Herrn übertritt und sich so verschuldet, |
Luther 1912: | Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des Herrn tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Sündigt ein einzelnes Wesen aus Irrung, vom Volk des Lands, indem es eins tut von dem, was nach SEINEN Geboten nicht getan werde, daß er schuldig wurde, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber eine einzelne Person in Vergessenheit gesündigt hat, von dem Volk des Landes, indem sie eines von dem tut, wovon der Ewige geboten, daß es nicht getan werde, und so Schuld auf sich lädt, |
Luther 1545 (Original): | Wens aber eine Seele vom gemeinen Volck versihet vnd sündiget, das sie jrgent wider der Gebot des HERRN eines thut, das sie nicht thun solt, vnd sich also verschuldet, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn es aber eine Seele vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet, |
NeÜ 2024: | ... eines einzelnen Israeliten: Wenn irgendjemand aus dem Volk unabsichtlich sündigt, indem er etwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, wird er schuldig. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und sündigt eine Seele vom Volk des Landes aus Versehen, indem sie etwas tut, das nach den Geboten Jahwehs nicht getan werden darf, und lädt so Schuld auf sich, -Parallelstelle(n): 3. Mose 5, 15; 4. Mose 15, 27; Hesekiel 45, 20 |
English Standard Version 2001: | If anyone of the common people sins unintentionally in doing any one of the things that by the LORD's commandments ought not to be done, and realizes his guilt, |
King James Version 1611: | And if any one of the common people sin through ignorance, while he doeth [somewhat against] any of the commandments of the LORD [concerning things] which ought not to be done, and be guilty; |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם נֶפֶשׁ אַחַת תֶּחֱטָא בִשְׁגָגָה מֵעַם הָאָרֶץ בַּעֲשֹׂתָהּ אַחַת מִמִּצְוֺת יְהוָה אֲשֶׁר לֹא תֵעָשֶׂינָה וְאָשֵֽׁם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 4, 27: Hier geht es um Opfer für die Sünden von Einzelpersonen. Es konnte entweder eine Ziege (4, 27-31) oder ein Lamm (4, 32-35) geopfert werden, und zwar in ganz ähnlicher Weise wie bei der Opferung für eine Führungsperson (4, 22-26). |