Luther 1984: | Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll -a-keiner seinen Bruder übervorteilen, -a) 1. Thessalonicher 4, 6. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn du also deinem Nächsten-1- etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen, -1) o: Volksgenossen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn ihr etwas verkauft - (sei es) ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten -, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen-a-. -a) 3. Mose 19, 13; Jesaja 3, 14.15. |
Schlachter 1952: | Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; |
Zürcher 1931: | Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; |
Luther 1912: | Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll a) keiner seinen Bruder übervorteilen, - a) 1. Thessalonicher 4, 6. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ihr ein Verkaufsgut deinem Volksgesellen verkauft oder beim Erwerben aus der Hand deines Gesellen placket nimmer ein Mann seinen Bruder; |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn ihr deinem Nächsten etwas verkauft oder etwas kauft aus der Hand deines Nächsten, so sollt ihr einer den andern nicht übervorteilen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn du nu etwas deinem Nehesten verkeuffest, oder jm etwas abkeuffest, sol keiner seinen Bruder vberforteilen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, |
NeÜ 2024: | Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft, damit keiner geschädigt wird. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn ihr ein Verkaufsgut an deinen Volksangehörigen verkauft oder von der Hand deines Volksangehörigen abkauft, sollt ihr nicht einer den andern(a) übervorteilen. -Fussnote(n): (a) w.: ein Mann seinen Bruder -Parallelstelle(n): übervorteilen 3. Mose 19, 11-13; Jesaja 3, 14.15; 1. Thessalonicher 4, 6 |
English Standard Version 2001: | And if you make a sale to your neighbor or buy from your neighbor, you shall not wrong one another. |
King James Version 1611: | And if thou sell ought unto thy neighbour, or buyest [ought] of thy neighbour's hand, ye shall not oppress one another: |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי תִמְכְּרוּ מִמְכָּר לַעֲמִיתֶךָ אוֹ קָנֹה מִיַּד עֲמִיתֶךָ אַל תּוֹנוּ אִישׁ אֶת אָחִֽיו |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 8: Dieser Abschnitt enthält die allgemeinen Anweisungen für das Jubeljahr. |