Luther 1984: | Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. -a-Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen. -a) 5. Mose 24, 14.15; Jeremia 22, 13; Jakobus 5, 4. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du sollst deinen Nächsten-1- nicht bedrücken-2- und nicht berauben; der Lohn eines Tagelöhners soll von dir-3- nicht über Nacht bis zum (andern) Morgen zurückbehalten werden. - -1) = Volksgenossen. 2) o: übervorteilen. 3) eig: bei dir. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du sollst deinen Nächsten nicht unterdrücken-1a- und sollst (ihn) nicht berauben-b-; der Lohn des Tagelöhners darf über Nacht bis zum Morgen nicht bei dir bleiben-c-. -1) o: erpressen o. übervorteilen; vgl. 3. Mose 5, 23. a) 3. Mose 25, 17. b) Sprüche 22, 22; Jeremia 22, 13; Hesekiel 22, 29. c) 5. Mose 24, 14.15; Matthäus 20, 8; Jakobus 5, 4. |
Schlachter 1952: | Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Der Lohn des Taglöhners soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. |
Zürcher 1931: | Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben; der Lohn des Taglöhners soll nicht bei dir bleiben bis zum (andern) Morgen. -5. Mose 24, 14.15. |
Luther 1912: | Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben. a) Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen. - a) 5. Mose 24, 14.15; Jeremia 22, 13; Jakobus 5, 4. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Presse nicht deinen Genossen. Raube nicht. Nicht nachte das Erarbeitete eines Löhners bei dir bis an den Morgen. |
Tur-Sinai 1954: | Du sollst deinem Nächsten nichts vorenthalten und nicht rauben; du sollst den Lohn des Mietlings nicht über Nacht bei dir lassen bis zum Morgen. |
Luther 1545 (Original): | Du solt deinem Nehesten nicht vnrecht thun, noch berauben. Es sol des Taglöners lohn nicht bey dir bleiben, bis an den morgen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch berauben. Es soll des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen. |
NeÜ 2024: | Du sollst deinen Nächsten weder unterdrücken noch berauben. Den Lohn eines Tagelöhners darfst du nicht über Nacht bis zum nächsten Morgen behalten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst deinen Nächsten(a) nicht bedrücken(b) und nicht berauben. Der Lohn des Tagelöhners darf nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. -Fussnote(n): (a) eigtl.: Gefährten; so a. i. Folg. (b) o.: erpressen; übervorteilen -Parallelstelle(n): bedrück. 3. Mose 25, 17; Sprüche 22, 22; Hesekiel 22, 29; Amos 8, 4-7; Lohn 5. Mose 24, 14.15; Maleachi 3, 5; Jakobus 5, 4 |
English Standard Version 2001: | You shall not oppress your neighbor or rob him. The wages of a hired servant shall not remain with you all night until the morning. |
King James Version 1611: | Thou shalt not defraud thy neighbour, neither rob [him]: the wages of him that is hired shall not abide with thee all night until the morning. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹֽא תַעֲשֹׁק אֶת רֵֽעֲךָ וְלֹא תִגְזֹל לֹֽא תָלִין פְּעֻלַּת שָׂכִיר אִתְּךָ עַד בֹּֽקֶר |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 19, 1: Hier werden praktische Anweisungen für heiliges Verhalten in der Gesellschaft erteilt. |