Luther 1984: | Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben.-a- -a) Josua 6, 17.18; 1. Samuel 15, 3.9. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: es muß getötet werden-a-. -a) 4. Mose 21, 2.3; 1. Samuel 15, 3; 1. Könige 20, 42. |
Schlachter 1952: | Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden. |
Zürcher 1931: | Wenn irgendein Mensch durch den Bannfluch geweiht wird, so darf man ihn nicht lösen, sondern er muss getötet werden. |
Luther 1912: | Man soll auch keinen a) verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. - a) 1. Samuel 15, 3.9. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Was von Menschen als gebannt dem Rechtsbann verfällt, kann nicht abgegolten werden, sterben muß es, sterben. |
Tur-Sinai 1954: | Alles was gebannt wird an Menschen, kann nicht gelöst werden, getötet soll es werden. |
Luther 1545 (Original): | Man sol auch keinen verbanten Menschen lösen, sondern er sol des tobes sterben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. |
NeÜ 2024: | Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Alles Gebannte an Menschen, das man Jahweh bannt(a), darf nicht gelöst werden, sondern muss unbedingt zu Tode gebracht werden! -Fussnote(n): (a) und damit der Vernichtung weiht -Parallelstelle(n): 4. Mose 21, 2.3; 1. Samuel 15, 3; 1. Samuel 15, 18.23; 1. Könige 20, 42 |
English Standard Version 2001: | No one devoted, who is to be devoted for destruction from mankind, shall be ransomed; he shall surely be put to death. |
King James Version 1611: | None devoted, which shall be devoted of men, shall be redeemed; [but] shall surely be put to death. |
Westminster Leningrad Codex: | כָּל חֵרֶם אֲשֶׁר יָחֳרַם מִן הָאָדָם לֹא יִפָּדֶה מוֹת יוּמָֽת |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |