Luther 1984: | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Gesetze verstanden - denn des Königs Sachen mußten vor alle kommen, die sich auf Recht und Gesetz verstanden; |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so daß er den Weisen, die sich auf die Zeiten-1- verstanden, - denn so wurde jede den König betreffende Angelegenheit dem Rat-2- der Gesetz- und Rechtskundigen vorgelegt; -1) d.h. sie waren Sternkundige (Astrologen und Anfertiger des Kalenders), zugleich aber auch Rechtskundige; sie gehörten zur Klasse der Magier. 2) o: Kollegium. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und der König sprach zu den Weisen, die die Zeiten-1- kannten-a- - denn so (kam gewöhnlich) eine Angelegenheit des Königs vor alle Gesetzes- und Rechtskundigen, -1) d.h. vlt: frühere Rechtsfälle; aüs. mit Textänderung: die Gesetze. a) 1. Chronik 12, 33; Daniel 2, 2. |
Schlachter 1952: | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden - denn des Königs Wort erging in Gegenwart aller Gesetzes- und Rechtskundigen; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden — denn so kamen die Angelegenheiten des Königs vor alle Gesetzes- und Rechtskundigen, |
Zürcher 1931: | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten-1- verstanden - denn so pflegte das Wort des Königs den Gesetzes- und Rechtskundigen vorgelegt zu werden; -1) die Sternkundigen waren zugleich die Rechtsgelehrten. |
Luther 1912: | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die a) Zeiten verstanden (denn des Königs Sachen mußten geschehen vor allen, die sich auf Recht und Händel verstanden; - a) 1. Chronik 12, 32. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Der König sprach zu den Weisen, den Zeitenkundigen - denn so pflegte alle Sache des Königs vors Antlitz aller Kenner von Fug und Recht zu gelangen - , |
Tur-Sinai 1954: | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstehen - denn so kam eine Sache des Königs vor die Kenner von Gesetz und Recht - |
Luther 1545 (Original): | Vnd der König sprach zu den Weisen, die sich auff Landes sitten verstunden (Denn des Königes sachen musten geschehen fur allen verstendigen auff recht vnd hendel) |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf Landes Sitten verstunden (denn des Königs Sachen mußten geschehen vor allen Verständigen auf Recht und Händel; |
NeÜ 2024: | Gleich darauf besprach er sich mit den Weisen, die sich in der Geschichte auskannten, denn er pflegte seine Angelegenheiten vor die Gesetzes- und Rechtskundigen zu bringen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und der König sagte zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn es war [üblich], dass eine Sache des Königs so vor alle Gesetzes- und Rechtskundigen [kam]; -Parallelstelle(n): Weisen Daniel 2, 2; verstand. 1. Chronik 12, 32 |
English Standard Version 2001: | Then the king said to the wise men who knew the times (for this was the king's procedure toward all who were versed in law and judgment, |
King James Version 1611: | Then the king said to the wise men, which knew the times, (for so [was] the king's manner toward all that knew law and judgment: |
Westminster Leningrad Codex: | וַיֹּאמֶר הַמֶּלֶךְ לַחֲכָמִים יֹדְעֵי הָֽעִתִּים כִּי כֵן דְּבַר הַמֶּלֶךְ לִפְנֵי כָּל יֹדְעֵי דָּת וָדִֽין |