Luther 1984: | Und wenn sie am Abend hineingegangen war, ging sie am Morgen von ihm in das andere Frauenhaus, unter die Hand des Schaaschgas, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Nebenfrauen. Und sie durfte nicht wieder zum König kommen, es sei denn, sie gefiele dem König und er ließe sie mit Namen rufen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | am Abend ging sie hinein, und am Morgen kehrte sie zurück, und zwar in das zweite Frauenhaus unter die Aufsicht des königlichen Kammerherrn Saasgas, des Hüters der Nebenfrauen; sie durfte dann nicht wieder zum König kommen, außer wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte und sie ausdrücklich berufen wurde. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Am Abend ging es hinein und am Morgen kehrte es in das zweite Frauenhaus zurück, unter die Obhut des königlichen Eunuchen-1- Schaasgasch, des Hüters der Nebenfrauen. Es kam nicht wieder zum König hinein, es sei denn, daß der König Gefallen an ihm hatte, und es namentlich gerufen wurde. -1) o: Hofbeamten; vgl. Anm. zu V. 3. |
Schlachter 1952: | Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König nach ihr verlangte; alsdann wurde sie mit Namen gerufen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König Gefallen an ihr hatte; dann wurde sie mit Namen gerufen. |
Zürcher 1931: | Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kehrte sie in das Frauenhaus zurück, aber in das zweite unter die Obhut des königlichen Kämmerers Saasgas, des Aufsehers über die Nebenfrauen; sie durfte dann nicht wieder zum König hineingehen, ausser wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte und sie ausdrücklich gerufen wurde. |
Luther 1912: | Und wenn eine des Abends hineinkam, die ging des Morgens von ihm in das andere Frauenhaus unter die Hand des Saasgas, des Königs Kämmerers, des Hüters der Kebsweiber. Und sie durfte nicht wieder zum König kommen, es lüstete denn den König und er ließe sie mit Namen rufen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | am Abend kam sie hin und am Morgen kehrte sie ins zweite Frauenhaus zurück, an die Hand des Königskämmerlings Schaschgas, des Kebsenhüters, sie kam nicht mehr zum König, es sei denn, der König begehrte ihrer und sie wurde bei Namen berufen. |
Tur-Sinai 1954: | Am Abend kam sie, und am Morgen kehrte sie zurück in ein zweites Frauenhaus, unter Aufsicht des Schaaschgas, des Höflings des Königs, des Aufsehers der Kebsen. Sie kam dann nicht mehr zum König, es sei denn, daß der König nach ihr Verlangen hatte und sie namentlich berufen wurde. |
Luther 1545 (Original): | Vnd wenn eine des abends hin ein kam, die gienge des morgens von jm in das ander Frawenzimmer, vnter die hand Saasgas des königes Kemerer, der kebsweiber Hütter, Vnd sie muste nicht wider zum Könige komen, es lüstete denn den König, vnd liesse sie mit namen ruffen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wenn eine des Abends hineinkam, die ging des Morgens von ihm in das andere Frauenzimmer unter die Hand Saasgas, des Königs Kämmerers, der Kebsweiber Hüters. Und sie mußte nicht wieder zum Könige kommen, es lüstete denn den König und ließe sie mit Namen rufen. |
NeÜ 2024: | Am Abend ging es in den Palast des Königs, und am Morgen kehrte die junge Frau in den zweiten Frauenpalast zurück und kam unter die Aufsicht des königlichen Eunuchen Schaaschgas. Keine von ihnen durfte noch einmal zum König kommen, es sei denn, sie hatte dem König besonders gefallen und wurde namentlich gerufen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kehrte sie ins zweite Frauenhaus zurück, unter die Obhut Schaaschgas', des Eunuchen des Königs, des Hüters der Nebenfrauen(a). Sie kam nicht wieder zum König hinein, es sei denn, dass der König Gefallen an ihr hätte und sie mit Namen gerufen würde. -Fussnote(n): (a) Die mit dem König zusammen gewesenen jungen Frauen wurden seine Nebenfrauen. -Parallelstelle(n): Nebenfr. 1. Könige 11, 3; Hoheslied 6, 8; Daniel 5, 2; gerufen Esther 4, 11 |
English Standard Version 2001: | In the evening she would go in, and in the morning she would return to the second harem in custody of Shaashgaz, the king's eunuch, who was in charge of the concubines. She would not go in to the king again, unless the king delighted in her and she was summoned by name. |
King James Version 1611: | In the evening she went, and on the morrow she returned into the second house of the women, to the custody of Shaashgaz, the king's chamberlain, which kept the concubines: she came in unto the king no more, except the king delighted in her, and that she were called by name. |
Westminster Leningrad Codex: | בָּעֶרֶב הִיא בָאָה וּבַבֹּקֶר הִיא שָׁבָה אֶל בֵּית הַנָּשִׁים שֵׁנִי אֶל יַד שַֽׁעֲשְׁגַז סְרִיס הַמֶּלֶךְ שֹׁמֵר הַפִּֽילַגְשִׁים לֹא תָבוֹא עוֹד אֶל הַמֶּלֶךְ כִּי אִם חָפֵץ בָּהּ הַמֶּלֶךְ וְנִקְרְאָה בְשֵֽׁם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 2, 14: das andere Frauenhaus. Der Ort der Nebenfrauen. |