Luther 1984: | daß diese Tage nicht zu vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern, in allen Ländern und Städten. Es sind die Purimtage, die nicht übergangen werden sollen unter den Juden, und ihr Andenken soll nicht untergehen bei ihren Nachkommen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und diese beiden Tage sollten im Gedächtnis festgehalten und von Geschlecht zu Geschlecht in allen Familien, Provinzen und Ortschaften gefeiert werden, so daß diese Purimtage unter den Juden niemals in Abgang kämen und die Erinnerung an sie bei ihren Nachkommen niemals verschwände. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und (sie bestimmten), daß diese Tage in Erinnerung bleiben und gefeiert werden sollten in jeder einzelnen Generation, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Provinz und in jeder einzelnen Stadt, und daß diese Purimtage bei den Juden nicht untergehen und die Erinnerung an sie bei ihren Nachkommen kein Ende finden sollten-a-. -a) Psalm 145, 4. |
Schlachter 1952: | Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Provinzen und Städten; so daß diese Purimtage nie verschwinden sollen aus der Mitte der Juden und ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Sippen, in allen Provinzen und Städten; sodass diese Purimtage nie verschwinden sollen unter den Juden und ihr Andenken bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. |
Zürcher 1931: | Und dieser Tage sollte gedacht und sie sollten gefeiert werden bei allen Generationen und Geschlechtern in allen Provinzen und Städten; nie sollten diese Purimtage unter den Juden verschwinden und nie ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen untergehen. |
Luther 1912: | daß diese Tage nicht zu vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern, in allen Ländern und Städten. Es sind die Tage Purim, welche nicht sollen übergangen werden unter den Juden, und ihr Gedächtnis soll nicht umkommen bei ihren Nachkommen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | und diese Tage werden bedacht und begangen in alljedem Geschlecht und Geschlecht, Sippe um Sippe, Gau um Gau, Stadt um Stadt, und diese Tage der Purim werden der Mitte der Judenschaft nicht entschreiten und ihr Gedenken wird nicht ausbleiben bei deren Samen. |
Tur-Sinai 1954: | So werden diese Tage gemerkt und begangen in jedem Geschlecht, in jeder Familie, in jeder Provinz und jeder Stadt, und diese Purimtage werden aus der Mitte der Jehudäer nicht verschwinden, und ihr Gedenken bei ihren Nachkommen nicht aufhören. |
Luther 1545 (Original): | Das diese tage nicht zu vergessen, sondern zu halten seien, bey kinds kindern, bey allen Geschlechten in allen Lendern vnd Stedten. Es sind die tage Purim welche nicht sollen vbergangen werden vnter den Jüden, vnd jr gedechtnis nicht vmbkomen bey jrem Samen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | daß diese Tage nicht zu vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern in allen Ländern und Städten. Es sind die Tage Purim, welche nicht sollen übergangen werden unter den Juden, und ihr Gedächtnis nicht umkommen bei ihrem Samen. |
NeÜ 2024: | Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und gefeiert werden in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt. Diese Purimtage sollten bei den Juden nie vergessen werden, und die Erinnerung daran sollte auch bei ihren Nachkommen nie aufhören. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und dass diese Tage in Erinnerung bleiben sollten und in allen [Geschlechtern] gehalten werden sollten, Geschlecht um Geschlecht(a), Sippe um Sippe, Provinz um Provinz und Stadt um Stadt, und dass diese Purim-Tage unter den Juden nicht untergehen sollten und das Gedenken an sie bei deren Samen nicht aufhören sollte. -Fussnote(n): (a) o.: Generation um Generation -Parallelstelle(n): Psalm 77, 12-16; Psalm 145, 4-7 |
English Standard Version 2001: | that these days should be remembered and kept throughout every generation, in every clan, province, and city, and that these days of Purim should never fall into disuse among the Jews, nor should the commemoration of these days cease among their descendants. |
King James Version 1611: | And [that] these days [should be] remembered and kept throughout every generation, every family, every province, and every city; and [that] these days of Purim should not fail from among the Jews, nor the memorial of them perish from their seed. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהַיָּמִים הָאֵלֶּה נִזְכָּרִים וְנַעֲשִׂים בְּכָל דּוֹר וָדוֹר מִשְׁפָּחָה וּמִשְׁפָּחָה מְדִינָה וּמְדִינָה וְעִיר וָעִיר וִימֵי הַפּוּרִים הָאֵלֶּה לֹא יַֽעַבְרוּ מִתּוֹךְ הַיְּהוּדִים וְזִכְרָם לֹא יָסוּף מִזַּרְעָֽם |