Luther 1984: | Das Erbe, nach dem man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ein Besitz, den man mit Überstürzung gleich im Anfang erlangt hat, wird schließlich ungesegnet sein. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ein Erbe, schnell erworben-1- im Anfang, wird an seinem Ende nicht gesegnet sein.-a- -1) so die Leseform des hebrT.; die Schreibform: Ein Erbe, verachtet. a) Matthäus 21, 38.41. |
Schlachter 1952: | Ein Erbe, das man zuerst kaum erwarten mag, wird schließlich nicht gesegnet sein. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ein Erbe, welches man am Anfang übereilt erworben hat, das wird am Ende nicht gesegnet sein. |
Zürcher 1931: | Ein Erbe, das anfänglich erhastet worden, / wird hinterher ohne Segen sein. / -Sprüche 13, 11; 28, 20. |
Luther 1912: | Das Erbe, darnach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Eigentum, im Anbeginn zusammengeschnappt, dessen Ende wird nicht gesegnet sein. |
Tur-Sinai 1954: | Besitz, als erstes kommend, übereilt /-1- am Ende bleibt das ohne Segen. / -1) Doppelsinn: Die kranke Frucht wird als die erste halbreif - /.++ |
Luther 1545 (Original): | Das Erbe darnach man zu erst seer eilet, Wird zu letzt nicht gesegenet sein. -[Eilet] Als die Kinder, so gern jr Eltern vnd Freunde tod sehen etc. Jtem, die ander Leute Gut, mit schein, zu sich bringen wider das zehend Gebot. Exempel, Absolom, Brutus. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Das Erbe, danach man zuerst sehr eilet, wird zuletzt nicht gesegnet sein. |
NeÜ 2024: | Wer das Erbe hastig an sich reißt, / wird am Ende nicht gesegnet sein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ein Erbbesitz, hastig erworben(a) im Anfang, wird nicht gesegnet sein am Ende. -Fussnote(n): (a) o.: erlangt; o.: gerafft -Parallelstelle(n): Sprüche 28, 20.22; 1. Timotheus 6, 9 |
English Standard Version 2001: | An inheritance gained hastily in the beginning will not be blessed in the end. |
King James Version 1611: | An inheritance [may be] gotten hastily at the beginning; but the end thereof shall not be blessed. |
Westminster Leningrad Codex: | נַחֲלָה מבחלת מְבֹהֶלֶת בָּרִאשֹׁנָה וְאַחֲרִיתָהּ לֹא תְבֹרָֽךְ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 21: übereilt erworben. Das deutet auf eine illegale Methode beim Erwerb des Erbes hin, so dass es auf die gleiche unrechtmäßige Weise oder durch Strafe wieder verloren geht (vgl. 13, 11; 21, 5.6; 28, 20.22). |