Obadja 1, 20

Das Buch des Propheten Obadja

Kapitel: 1, Vers: 20

Obadja 1, 19
Obadja 1, 21

Luther 1984:Und die Weggeführten von Israel werden die Städte der Kanaaniter bis nach Zarpat besitzen, und die Weggeführten von Jerusalem, die in Sefarad sind, werden die Städte im Südland besitzen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):und die in die Gefangenschaft Geführten, diese Heerschar der Kinder Israel, werden Phönizien bis Sarepta hin erobern; und die aus Jerusalem in die Gefangenschaft Geführten, die sich in Sepharad befinden, werden die Städte des Südlandes in Besitz nehmen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und die Weggeführten dieses Heeres-1- der Söhne Israel werden in Besitz nehmen, was den Kanaanitern gehört, bis Zarpat-a-, und die Weggeführten von Jerusalem, die in Sefarad sind, die Städte des Südens-2b-. -1) eT. so in Anlehnung an 2 grÜs. und die latÜs.; MasT: dieser Festungsmauer; d.i. die kleine Vormauer vor der eigentlichen Festungsmauer bzw. der Raum zwischen den beiden Mauern, so daß sich auch üs. ließe: dieses Ortsbezirks. 2) hebr. -+Negev-. a) 1. Könige 17, 9. b) Jeremia 32, 44; Hesekiel 36, 12.
Schlachter 1952:Die Gefangenen aber dieses Heeres der Kinder Israel werden in Besitz nehmen, was den Kanaanitern gehört bis nach Zarpat hin, und die Gefangenen Jerusalems, die zu Sepharad sind, die Städte des Südens.
Schlachter 2000 (05.2003):Und die Weggeführten werden diesen Befestigungswall für die Kinder Israels : nämlich was den Kanaanitern gehört bis nach Zarpat hin, und die Weggeführten Jerusalems, die in Sepharad sind, die Städte des Negev.
Zürcher 1931:Und die Verbannten der Israeliten werden das Land der Phönizier in Besitz nehmen bis nach Sarepta, und die Verbannten Jerusalems, die in Sepharad sind, werden die Städte des Südlands in Besitz nehmen.
Luther 1912:Und die Vertriebenen dieses Heeres der Kinder Israel, so unter den Kanaanitern bis gen Zarpath sind, und die Vertriebenen der Stadt Jerusalem, die zu Sepharad sind, werden die Städte gegen Mittag besitzen.
Buber-Rosenzweig 1929:diese verschleppte Heermacht von den Söhnen Jissraels das Kanaanitische bis Zarfat, und die Verschleppten Jerusalems, sie die in Sfarad sind, erben die Städte des Mittags. -
Tur-Sinai 1954:und die Weggeführten dieses Heeres für die Kinder Jisraël (werden in Besitz nehmen), was (jetzt) Kenaanäer (besitzen), bis Zarefat, und die Weggeführten Jeruschalaims, die in Sefarad sind, werden die Städte des Südlands in Besitz nehmen.
Luther 1545 (Original):Vnd die vertriebene dieses Heers, der kinder Jsrael, so vnter den Chananitern bis gen Zarphath sind vnd die vertriebene der stad Jerusalem, die zu Sepharad sind, werden die Stedte gegen Mittage besitzen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Und die Vertriebenen dieses Heers der Kinder Israel, so unter den Kanaanitern bis gen Zarpath sind, und die Vertriebenen der Stadt Jerusalem, die zu Sepharad sind, werden die Städte gegen Mittag besitzen.
NeÜ 2024:Die Verbannten dieses Heeres der Israeliten nehmen in Besitz, was den Kanaanitern gehört, bis Zarpat, ("Zarpat (Sarepta)" war ein Küstenort zwischen Tyrus und Sidon.) und die Verbannten Jerusalems, die in Sefarad ("Sefarad" wird gewöhnlich mit der Stadt Sardis in Kleinasien oder mit Sparta in Griechenland gleichgesetzt.) sind, die Städte des Negev.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und die Weggeführten dieses Heeres(a) der Söhne Israels werden in Besitz nehmen, was den Kanaanitern gehört, bis nach Zarpat hin, und die Weggeführten von Jerusalem, die in Sefarad sind, [werden in Besitz nehmen] die Städte des Südlands.
-Fussnote(n): (a) heb. cheel (verkürzte Schreibweise für chajil), bed. Heer.
English Standard Version 2001:The exiles of this host of the people of Israel shall possess the land of the Canaanites as far as Zarephath, and the exiles of Jerusalem who are in Sepharad shall possess the cities of the Negeb.
King James Version 1611:And the captivity of this host of the children of Israel [shall possess] that of the Canaanites, [even] unto Zarephath; and the captivity of Jerusalem, which [is] in Sepharad, shall possess the cities of the south.
Westminster Leningrad Codex:וְגָלֻת הַֽחֵל הַזֶּה לִבְנֵי יִשְׂרָאֵל אֲשֶֽׁר כְּנַעֲנִים עַד צָרְפַת וְגָלֻת יְרוּשָׁלִַם אֲשֶׁר בִּסְפָרַד יִֽרְשׁוּ אֵת עָרֵי הַנֶּֽגֶב



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