2. Mose 28, 21

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 28, Vers: 21

2. Mose 28, 20
2. Mose 28, 22

Luther 1984:Zwölf sollen es sein in Siegelstecherarbeit nach den Namen der Söhne Israels, daß auf jedem ein Name stehe nach den zwölf Stämmen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Die Steine sollen also entsprechend den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach deren Namen; mittels Siegelstecherkunst sollen sie, ein jeder mit seinem besonderen Namen nach den zwölf Stämmen versehen sein.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Die Steine sollen also den Namen der Söhne Israel entsprechen, zwölf (an der Zahl), entsprechend ihren Namen; in Siegelgravur sollen sie (hergestellt) werden, jeder seinem Namen entsprechend für die zwölf Stämme-a-. -a) 2. Mose 24, 4; Sacharja 9, 16; Offenbarung 21, 12.
Schlachter 1952:Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme.
Schlachter 2000 (05.2003):Und es sollen zwölf dieser Steine sein, entsprechend den Namen der Söhne Israels, für jeden ihrer Namen; in Siegelgravur, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme.
Zürcher 1931:Und der Steine sollen nach den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach ihren Namen; in Siegelstecherarbeit soll auf jedem der Name eines der zwölf Stämme stehen.
Luther 1912:und sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel stehen, gegraben vom Steinschneider, daß auf einem jeglichen ein Name stehe nach den zwölf Stämmen.
Buber-Rosenzweig 1929:Und die Steine seien auf die Namen der Söhne Jissraels, zwölf auf ihre Namen, in Siegelstich, jeder auf seinen Namen, seien sie für die zwölf Zweige.
Tur-Sinai 1954:Und die Steine seien nach den Namen der Kinder Jisraël, zwölf nach ihren Namen, in Siegelstich, jeder nach seinem Namen seien sie, für zwölf Stämme.
Luther 1545 (Original):vnd sollen nach den zwelff Namen der kinder Jsrael stehen, gegraben vom Steinschneiter, ein jglicher seines namens nach den zwelff Stemmen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Und sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel stehen, gegraben vom Steinschneider, ein jeglicher seines Namens, nach den zwölf Stämmen.
NeÜ 2024:In die Steine sollen die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert sein, in jedem Stein ein Name für einen Stamm.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und die Steine sollen zwölf sein, nach ihren Namen, entsprechend den Namen der Söhne Israels; in Siegelgravur sollen sie [gemacht] werden, jeder seinem Namen entsprechend, für die zwölf Stämme.
-Parallelstelle(n): Israels 2. Mose 24, 4; Offenbarung 21, 12; Siegelgr. 2. Mose 28, 11; Hoheslied 8, 6; Sacharja 3, 9
English Standard Version 2001:There shall be twelve stones with their names according to the names of the sons of Israel. They shall be like signets, each engraved with its name, for the twelve tribes.
King James Version 1611:And the stones shall be with the names of the children of Israel, twelve, according to their names, [like] the engravings of a signet; every one with his name shall they be according to the twelve tribes.
Westminster Leningrad Codex:וְהָאֲבָנִים תִּֽהְיֶיןָ עַל שְׁמֹת בְּנֵֽי יִשְׂרָאֵל שְׁתֵּים עֶשְׂרֵה עַל שְׁמֹתָם פִּתּוּחֵי חוֹתָם אִישׁ עַל שְׁמוֹ תִּֽהְיֶיןָ לִשְׁנֵי עָשָׂר שָֽׁבֶט



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:28, 15: Brustschild des Rechtsspruchs. Die 12 Edelsteine, auf denen jeweils ein Name eines Stammes eingraviert war, verdeutlichten farbenprächtig und ausgeschmückt Aarons Rolle als Repräsentant und Fürsprecher der Stämme vor dem Herrn. Das Brustschild musste sicher am Ephod befestigt werden, damit es sich nicht davon löste (V. 28 und 39, 21). Von dem Ephod zu sprechen, bedeutete danach, von diesem ganzen Gebilde aus Ephod und Brustschild zu sprechen.



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