Luther 1984: | Und -a-sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. -a) 5. Mose 32, 17. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern-1- schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.» -1) o: den Feldteufeln. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer den Bocksdämonen-1- schlachten-a-, denen sie nachhuren-b-. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein für ihre Generationen-c-. -1) w: Haarigen. a) 5. Mose 32, 17; 2. Chronik 11, 15; 1. Korinther 10, 20. b) 3. Mose 20, 5; 2. Mose 22, 19; Psalm 106, 37. c) 2. Mose 27, 21. |
Schlachter 1952: | Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren Geschlechtern. |
Zürcher 1931: | Und sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr den Feldteufeln darbringen, denen sie sich jetzt hingeben. Das soll ihnen als ewige Satzung gelten, von Geschlecht zu Geschlecht. |
Luther 1912: | Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. - 5. Mose 32, 17. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nicht mehr sollen sie ihre Schlachtmähler den Bockschraten schlachten, denen sie nachhuren! Weltzeit-Satzung sei ihnen dies in ihre Geschlechter. |
Tur-Sinai 1954: | Und nicht sollen sie fernerhin ihre Schlachtopfer den Bockdämonen schlachten, denen sie nachbuhlen; eine ewige Satzung sei ihnen dies für ihre Geschlechter. |
Luther 1545 (Original): | Vnd mit nicht jre Opffer hinfort den Feldteufeln opffern, mit den sie huren, Das sol jnen ein ewiges Recht sein bey jren Nachkomen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. |
NeÜ 2024: | Sie sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Das ist eine ewige Ordnung für alle ihre Generationen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr den Zottigen(a) opfern, denen sie nachhuren. Eine ewige Satzung sei ihnen dieses, auf [alle] ihre Geschlechter hin. -Fussnote(n): (a) Die Zottigen sind behaarte, ziegenartige Gestalten, die Götzen darstellten; w.: den Haarigen; and.: den Bocksdämonen -Parallelstelle(n): 5. Mose 32, 17; Psalm 106, 37; 1. Korinther 10, 20; Zottigen 2. Chronik 11, 15; Jesaja 13, 21; Jesaja 34, 14; nachhuren 3. Mose 20, 5; 2. Mose 34, 15.16; Hesekiel 23, 3.4 |
English Standard Version 2001: | So they shall no more sacrifice their sacrifices to goat demons, after whom they whore. This shall be a statute forever for them throughout their generations. |
King James Version 1611: | And they shall no more offer their sacrifices unto devils, after whom they have gone a whoring. This shall be a statute for ever unto them throughout their generations. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֹא יִזְבְּחוּ עוֹד אֶת זִבְחֵיהֶם לַשְּׂעִירִם אֲשֶׁר הֵם זֹנִים אַחֲרֵיהֶם חֻקַּת עוֹלָם תִּֽהְיֶה זֹּאת לָהֶם לְדֹרֹתָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 17, 1 - 27, 34: In diesem Abschnitt werden Richtlinien für praktische Heiligkeit angeführt. 17, 1 - 22, 33 Hier werden Themen der persönlichen Heiligkeit des Einzelnen behandelt. 17, 1 Verschiedene Gesetze über das Opfern werden erörtert. 17, 1 Der Herr warnt vor Opfern an anderer Stelle als am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft (vgl. V. 5-7). |