Luther 1984: | Es ist nicht gut, den Schuldigen vorzuziehen, daß man des Gerechten Sache beuge im Gericht.-a- -a) 5. Mose 1, 17. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Es ist ein übel Ding, Partei für den Schuldigen zu nehmen, so daß man den, der recht hat, im Gericht unterliegen läßt. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen-1- anzusehen-2-, um den Gerechten-3- abzuweisen im Gericht.-a- -1) o: des Schuldigen. 2) w: das Gesicht des Gottlosen zu erheben. 3) o: den Unschuldigen. a) Sprüche 17, 15; 24, 23; 2. Mose 23, 2.3. |
Schlachter 1952: | Es ist nicht gut, wenn man die Person des Gottlosen ansieht und den Gerechten im Gericht unterdrückt. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Es ist nicht gut, wenn man die Person des Gottlosen ansieht, um den Gerechten zu unterdrücken im Gericht. |
Zürcher 1931: | Es ist nicht gut, die Person des Schuldigen anzusehen, / um die Sache des Schuldlosen im Gericht zu beugen. / -Sprüche 24, 23; 28, 21; 5. Mose 1, 17. |
Luther 1912: | Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht. - 5. Mose 1, 17. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Das Angesicht eines Frevlers erheben, nicht gut ists, den Bewährten zu beugen im Gericht. |
Tur-Sinai 1954: | Den Frevler vorziehn, übel ists / den Rechtlichen zu beugen im Gericht! / |
Luther 1545 (Original): | Es ist nicht gut die person des Gottlosen achten, Zu beugen den Gerechten im gericht. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht. |
NeÜ 2024: | Es ist nicht gut, Partei für den Schuldigen zu nehmen / und dem Gerechten sein Recht zu verweigern. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Es ist nicht gut, das Angesicht eines Ehrfurchtslosen zu erheben(a), um den Gerechten zu beugen im Gericht. -Fussnote(n): (a) d. h.: ihn zu begünstigen; für ihn Partei zu ergreifen -Parallelstelle(n): Sprüche 17, 15.23.26; Sprüche 24, 23; Sprüche 28, 21; 3. Mose 19, 15; 5. Mose 1, 17; 5. Mose 16, 19 |
English Standard Version 2001: | It is not good to be partial to the wicked or to deprive the righteous of justice. |
King James Version 1611: | [It is] not good to accept the person of the wicked, to overthrow the righteous in judgment. |
Westminster Leningrad Codex: | שְׂאֵת פְּנֵי רָשָׁע לֹא טוֹב לְהַטּוֹת צַדִּיק בַּמִּשְׁפָּֽט |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 18, 5: Vgl. 17, 26; 28, 21. |