Luther 1984: | so sollst du den Mann oder die Frau, die eine solche Übeltat begangen haben, hinausführen zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen.-a- -a) 3. Mose 24, 14. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so sollst du den betreffenden Mann oder jene Frau, die etwas so Schlimmes begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sie zu Tode steinigen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann sollst du diesen Mann oder diese Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie steinigen, daß sie sterben.-a- -a) 2. Mose 22, 19; 3. Mose 20, 2; Richter 6, 31; Hiob 31, 28. |
Schlachter 1952: | so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | so sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie zu Tode steinigen. |
Zürcher 1931: | so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solchen Frevel begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen. |
Luther 1912: | so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | führe jenen Mann oder jenes Weib, die diese böse Sache taten, an deine Tore, den Mann oder das Weib, bewirf sie mit Steinen, daß sie sterben. |
Tur-Sinai 1954: | So sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die dieses Böse getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie steinigen, daß sie sterben. |
Luther 1545 (Original): | So soltu den selben Man, oder dasselb Weib ausfüren, die solchs vbel gethan haben, zu deinem Thor, vnd solt sie zu tod steinigen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | so sollst du denselben Mann oder dasselbe Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tod steinigen. |
NeÜ 2024: | dann sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, aus deinem Ort hinausführen und zu Tode steinigen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | ‹dann› sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie steinigen, sodass sie sterben! -Parallelstelle(n): 5. Mose 13, 10; 3. Mose 24, 16 |
English Standard Version 2001: | then you shall bring out to your gates that man or woman who has done this evil thing, and you shall stone that man or woman to death with stones. |
King James Version 1611: | Then shalt thou bring forth that man or that woman, which have committed that wicked thing, unto thy gates, [even] that man or that woman, and shalt stone them with stones, till they die. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהֽוֹצֵאתָ אֶת הָאִישׁ הַהוּא אוֹ אֶת הָאִשָּׁה הַהִוא אֲשֶׁר עָשׂוּ אֶת הַדָּבָר הָרָע הַזֶּה אֶל שְׁעָרֶיךָ אֶת הָאִישׁ אוֹ אֶת הָאִשָּׁה וּסְקַלְתָּם בָּאֲבָנִים וָמֵֽתוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 17, 3: anderen Göttern dienen. Die ortsansässigen Richter mussten dafür sorgen, dass Götzendiener getötet wurden, und ernsthaft gegen den Götzendienst vorgehen. |