Luther 1984: | In allen Streitfällen, die vor euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, es gehe um Bluttat, um Gesetz und Gebot, um Satzungen und Rechte, da sollt ihr sie unterrichten, daß sie sich nicht am HERRN verschulden und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HErrn vergehen und kein Zorn-1- über euch und eure Volksgenossen kommt. So müßt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet. -1) o: Strafgericht. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Was für ein Rechtsstreit auch immer vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Bluttat und Bluttat, zwischen Gesetz und Gebot, Ordnungen und Rechtsbestimmungen, so sollt ihr sie verwarnen-a-, damit sie nicht an dem HERRN schuldig werden und damit nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder kommt-b-. So sollt ihr es machen, damit ihr nicht schuldig werdet. -a) 2. Mose 18, 16; 5. Mose 21, 5. b) 4. Mose 17, 11. |
Schlachter 1952: | In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündiget euch nicht! |
Schlachter 2000 (05.2003): | In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird vonseiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, sei es zwischen Blut und Blut oder zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, sollt ihr sie verwarnen, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. So sollt ihr handeln, damit ihr euch nicht schuldig macht! |
Zürcher 1931: | wenn irgendeine Streitsache vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, wenn es zu entscheiden gilt über irgendeinen Fall von Blutschuld, über ein Gesetz oder Gebot, über Satzungen oder Rechte, so sollt ihr die Leute warnen, dass sie sich nicht gegen den Herrn verschulden und nicht sein Zorn über euch und eure Brüder komme. So sollt ihr tun, dass ihr euch nicht verschuldet. |
Luther 1912: | In allen Sachen, die zu euch kommen von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, daß sie sich nicht verschulden am Herrn und ein Zorn über euch und eure Brüder komme. Tut also, so werdet ihr euch nicht verschulden. |
Buber-Rosenzweig 1929: | aller Streit, der an euch kommt von euren Brüdern, die in ihren Städten ansässig sind, zwischen Blut und Blut, zwischen Weisung, Gebot, Gesetzen und Rechtsgeheißen, verwarnen sollt ihr sie, daß sie sich gegen IHN nicht verschulden und nicht Ergrimmen geschehe über euch und über eure Brüder! So tut, und verschuldet euch nicht! |
Tur-Sinai 1954: | Bei jedem Rechtsstreit, der vor euch kommt von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Weisung und Gebot, den Gesetzen und Rechten, sollt ihr sie verwarnen, daß sie nicht dem Ewigen schuldig werden, und Grimm auf euch und auf eure Brüder komme. So sollt ihr tun, daß ihr nicht schuldig werdet! |
Luther 1545 (Original): | In allen Sachen die zu euch komen von ewrn Brüdern, die in jren Stedten wonen, zwisschen blut vnd blut, zwisschen Gesetz vnd Gebot, zwisschen Sitten vnd Rechten, solt jr sie vnterrichten, das sie sich nicht verschüldigen am HERRN, vnd ein zorn vber euch vnd ewre Brüder kome, Thut jm also, so werdet jr euch nicht verschüldigen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Siehe, Amarja, der Priester, ist der Oberste über euch in allen Sachen des HERRN. So ist Sabadja, der Sohn Ismaels, Fürst im Hause Juda, in allen Sachen des Königs. So habt ihr Amtleute, die Leviten, vor euch. Seid getrost und tut es; und der HERR wird mit dem Guten sein. |
NeÜ 2024: | Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und was für ein Rechtsstreit auch immer vor euch kommt von Seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Weisung und Gebot, Satzungen und Rechtsbestimmungen, ‹so› sollt ihr sie verwarnen, dass sie sich nicht an Jahweh schuldig machen und dass nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. So sollt ihr tun, damit ihr euch nicht schuldig macht. -Parallelstelle(n): Rechts. 5. Mose 21, 5; Maleachi 2, 7; Zorn 2. Chronik 28, 13; 2. Chronik 32, 25.26 |
English Standard Version 2001: | whenever a case comes to you from your brothers who live in their cities, concerning bloodshed, law or commandment, statutes or rules, then you shall warn them, that they may not incur guilt before the LORD and wrath may not come upon you and your brothers. Thus you shall do, and you will not incur guilt. |
King James Version 1611: | And what cause soever shall come to you of your brethren that dwell in their cities, between blood and blood, between law and commandment, statutes and judgments, ye shall even warn them that they trespass not against the LORD, and [so] wrath come upon you, and upon your brethren: this do, and ye shall not trespass. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכָל רִיב אֲשֶׁר יָבוֹא עֲלֵיכֶם מֵאֲחֵיכֶם הַיֹּשְׁבִים בְּעָרֵיהֶם בֵּֽין דָּם לְדָם בֵּין תּוֹרָה לְמִצְוָה לְחֻקִּים וּלְמִשְׁפָּטִים וְהִזְהַרְתֶּם אֹתָם וְלֹא יֶאְשְׁמוּ לַיהוָה וְהָֽיָה קֶצֶף עֲלֵיכֶם וְעַל אֲחֵיכֶם כֹּה תַעֲשׂוּן וְלֹא תֶאְשָֽׁמוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 19, 4: Josua aphat brachte Gottes Reich in eine bessere geistliche Ordnung als je zuvor seit der Zeit Salomos. Um diese Ordnung zu gewährleisten, setzte er »Richter« ein (V. 5) und nannte ihnen die Prinzipien, nach denen sie vorstehen sollten: 1.) Verantwortlichkeit gegenüber Gott (V. 6), 2.) Integrität und Aufrichtigkeit (V. 7), 3.) Treue zu Gott (V. 9), 4.) ein Anliegen für Gerechtigkeit (V. 10) und 5.) Mut (V. 11). All das sind Grundelemente geistlicher Leiterschaft. |