Luther 1984: | Und wo auch immer einer übriggeblieben ist, dem sollen die Leute des Orts, an dem er als Fremdling gelebt hat, helfen mit Silber und Gold, Gut und Vieh außer dem, was sie aus freiem Willen für das Haus Gottes zu Jerusalem geben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und jeder, der noch übriggeblieben ist, den sollen an allen Orten, wo er sich als Fremdling aufhält, die betreffenden Ortsbewohner mit Silber und Gold, mit beweglicher Habe-1- und Vieh, sowie mit freiwilligen Gaben für das Gotteshaus in Jerusalem unterstützen.» -1) aL: mit Pferden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und jeden, der übriggeblieben ist-a-, an irgendeinem Ort, wo er sich (als Fremder) aufhält, den sollen die Leute seines Ortes unterstützen mit Silber und mit Gold und mit Habe und mit Vieh neben den freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem. -a) Esra 9, 15; Jesaja 10, 21. |
Schlachter 1952: | Und wer noch übrig ist an allen Orten, wo er als Fremdling weilt, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold und Fahrnis und Vieh nebst freiwilligen Gaben für das Haus Gottes zu Jerusalem. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und jeder, der noch übrig geblieben ist an irgendeinem Ort, wo er sich als Fremdling aufhält, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold, mit Gütern und Vieh sowie freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem!« |
Zürcher 1931: | Und wer noch übrig ist, den sollen allerorten, wo er als Fremdling weilt, die Leute seines Ortes unterstützen mit Silber und Gold, mit Pferden und Vieh sowie mit freiwilligen Gaben für das Haus des Herrn in Jerusalem. |
Luther 1912: | Und wer noch übrig ist an allen Orten, da er Fremdling ist, dem sollen helfen die Leute seines Orts mit Silber und Gold, Gut und Vieh, außer dem, was sie aus freiem Willen geben zum Hause Gottes zu Jerusalem. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und alljeder, der noch übrig geblieben ist: aus allen Orten, wo er gastet, sollen die Menschen seines Ortes ihm beitragen mit Silber, mit Gold, mit Habe und mit Vieh, zusamt der Willigung für das Gotteshaus, das in Jerusalem ist.« |
Tur-Sinai 1954: | Und jeden, der noch übrig ist, sollen aus all den Orten, an denen er weilt, die Leute seines Ortes mit Silber, Gold, Habe und Vieh unterstützen, neben der Edelmutsgabe für das Haus des Gottes in Jeruschalaim.» |
Luther 1545 (Original): | Vnd wer noch vbrig ist, an allen Orten, da er frembdling ist, dem helffen die Leute seins orts mit silber vnd gold, gut vnd vieh, aus freiem willen zum hause Gottes zu Jerusalem. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Da machten sich auf die obersten Väter aus Juda und Benjamin und die Priester und Leviten, alle, deren Geist Gott erweckte, hinaufzuziehen und zu bauen das Haus des HERRN zu Jerusalem. |
NeÜ 2024: | Wer irgendwo vom Volk dieses Gottes übriggeblieben ist, soll von den Leuten seines Ortes mit Silber und Gold, mit beweglicher Habe und Vieh unterstützt werden. Dazu kann man ihnen freiwillige Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem mitgeben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und jeden, der übrig geblieben ist an irgendeinem Ort, wo er sich als Fremder aufhält, den sollen die Männer seines Orts mit Silber und mit Gold unterstützen und mit Habe und mit Vieh, neben den freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem.' -Parallelstelle(n): übrig Esra 9, 15; Jesaja 10, 21 |
English Standard Version 2001: | And let each survivor, in whatever place he sojourns, be assisted by the men of his place with silver and gold, with goods and with beasts, besides freewill offerings for the house of God that is in Jerusalem. |
King James Version 1611: | And whosoever remaineth in any place where he sojourneth, let the men of his place help him with silver, and with gold, and with goods, and with beasts, beside the freewill offering for the house of God that [is] in Jerusalem. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכָל הַנִּשְׁאָר מִֽכָּל הַמְּקֹמוֹת אֲשֶׁר הוּא גָֽר שָׁם יְנַשְּׂאוּהוּ אַנְשֵׁי מְקֹמוֹ בְּכֶסֶף וּבְזָהָב וּבִרְכוּשׁ וּבִבְהֵמָה עִם הַנְּדָבָה לְבֵית הָאֱלֹהִים אֲשֶׁר בִּירוּשָׁלִָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 1, 1: Diese Verse sind fast identisch mit 2. Chronik 36, 22.23. Die vorexilische Geschichtsschreibung von 1. und 2. Chronik war für die nachexilischen Rückkehrer richtungsweisend bezüglich des davidischen Königt ums, des aaronitischen Priestertums und des Tempelgottesdienstes. Dieses Buch setzt die Geschichtsschreibung fort. 1, 1 ersten Jahr. Ca. 538 v.Chr. Kyrus, des Königs von Persien. Ca. 550-530 v.Chr. Der Herr hatte Kyrus durch den Propheten Jesaja angekündigt und über ihn gesagt: »Er ist mein Hirte … zu Jerusalem sagen: Werde gebaut! und zum Tempel: Werde gegründet!« (Jesaja 44, 28). Der Historiker Josua ephus berichtet davon, dass eines Tages Daniel dem Kyrus diese Prophezeiung Jesajas vorlas. Daraufhin sei Kyrus so bewegt gewesen, dass er die Anordnung von 1, 2-4 erteilte (538 v.Chr.). durch den Mund Jeremias. Jeremia hatte die Rückkehr der Verbannten nach 70-jähriger Gefangenschaft in Babylon prophezeit (Jeremia 25, 11; 29, 10-14; vgl. Daniel 9, 2). Das war kein isoliertes Ereignis, sondern vielmehr eine Verwirklichung der Bundesverheißungen an Abraham in 1. Mose 12, 1-3. erweckte der HERR. Ein starker Ausdruck der Tatsache, dass Gott souverän im Leben von Königen wirkt, um seinen Ratschluss auszuführen (Sprüche 21, 1; Daniel 2, 21; 4, 17). bekannt machen und sagen ließ. Das war die üblichste Form der mündlichen, öffentlichen Mitteilung, die gewöhnlich von der zentralen Verwaltungsbehörde ausging. Der König sandte einen Herald in die Stadt und gab ihm möglicherweise ein schriftliches Dokument mit. Um das Volk mit seiner Botschaft zu erreichen, ging dieser Bote entweder zum Stadttor, wo sich die Leute oft zu Gesprächen trafen, oder er versammelte sie auf einem Platz, wozu er üblicherweise ein Signalhorn verwendete. Dann verkündete der Herald dem Volk die Proklamation. Ein Dokument, das »Zylinder des Kyrus« genannt wird (ein Tonzylinder) und in erstaunlich gutem Zustand von Archäologen entdeckt wurde, beauftragt Menschen aus vielen Ländern, in ihre Städte zurückzukehren und die Tempel ihrer Götter wiederaufzubauen. Das war offenbar eine allgemeine Politik von Kyrus. Ob dieses Dokument eine Ausweitung des Erlasses zugunsten der Juden in diesem Abschnitt war, bleibt eine Sache der Spekulation (vgl. 6, 2-5). auch schriftlich. Proklamationen waren mündliche Verlautbarungen, die üblicherweise von einem Herald verkündet und oft zu Dokumentationszwecken schriftlich festgehalten wurden. |