Luther 1984: | danach auch das tägliche Brandopfer und die Opfer für die Neumonde und alle heiligen Festtage des HERRN und was sonst einer dem HERRN freiwillig darbrachte. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | danach auch das tägliche Brandopfer und die Opfer (für die Sabbate und) für die Neumonde und für alle heiligen Festzeiten des HErrn, sowie für jeden, der dem HErrn eine freiwillige Gabe darbrachte. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Danach (brachte man) das regelmäßige Brandopfer-a- und das für die Neumonde-b- und (für) alle geheiligten Feste des HERRN-c- und (die Brandopfer) von jedem, der dem HERRN eine freiwillige Gabe brachte-d-. -a) 2. Mose 29, 38-42. b) 4. Mose 28, 11-15. c) 3. Mose 23, 2. d) 3. Mose 1, 2.10.14; Nehemia 10, 34. |
Schlachter 1952: | Darnach auch die beständigen Brandopfer und was an den Neumonden und an allen Festtagen des HERRN geheiligt werden soll, dazu was jedermann dem HERRN freiwillig opferte. |
Schlachter 2000 (05.2003): | danach auch das beständige Brandopfer und die für die Neumonde und alle heiligen Festtage des HERRN, dazu die für jeden, der dem HERRN eine freiwillige Gabe darbrachte. |
Zürcher 1931: | darnach auch das tägliche Brandopfer und dasjenige an den Neumonden und allen geheiligten Festtagen des Herrn und die freiwilligen Gaben, sooft jemand dem Herrn eine solche darbrachte. |
Luther 1912: | darnach auch die täglichen Brandopfer und der Neumonde und aller Festtage des Herrn, die geheiligt sind, und allerlei freiwillige Opfer, die sie dem Herrn freiwillig taten. |
Buber-Rosenzweig 1929: | und danach die stete Darhöhung, und für die Mondneuungen und für all SEINE geheiligten Begegnungsgezeiten, und für alljeden, der IHM eine Willigung willigt. |
Tur-Sinai 1954: | Und danach das ständige Hochopfer und das für die Neumonde und für alle geheiligten Festzeiten des Ewigen, und (das Opfer) für jeden, der dem Ewigen edelmütig spendete. |
Luther 1545 (Original): | Darnach auch die teglichen Brandopffer, vnd der Newmonden, vnd aller Festtagen des HERRN die geheiliget waren, vnd allerley freiwillige Opffer, die sie dem HERRN freiwillig theten. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Am ersten Tage des siebenten Monden fingen sie an, dem HERRN Brandopfer zu tun. Aber der Grund des Tempels des HERRN war noch nicht gelegt. |
NeÜ 2024: | Von da an wurden alle Brandopfer wieder regelmäßig dargebracht, auch die an den Neumondtagen und allen anderen Festen Jahwes sowie die freiwilligen Opfer für Jahwe. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und danach [auch] das beständige Brandopfer und die [Opfer] für die Neumonde und für alle geheiligten Feste Jahwehs, und [die Opfer] von einem jeden, der Jahweh eine freiwillige Gabe brachte. -Parallelstelle(n): 4. Mose 29, 1.2; 4. Mose 28, 11-15; freiwill. 3. Mose 1, 2; 3. Mose 7, 16; 3. Mose 23, 2; 5. Mose 12, 6.17 |
English Standard Version 2001: | and after that the regular burnt offerings, the offerings at the new moon and at all the appointed feasts of the LORD, and the offerings of everyone who made a freewill offering to the LORD. |
King James Version 1611: | And afterward [offered] the continual burnt offering, both of the new moons, and of all the set feasts of the LORD that were consecrated, and of every one that willingly offered a freewill offering unto the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאַחֲרֵיכֵן עֹלַת תָּמִיד וְלֶחֳדָשִׁים וּלְכָל מוֹעֲדֵי יְהוָה הַמְקֻדָּשִׁים וּלְכֹל מִתְנַדֵּב נְדָבָה לַיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 3, 1: Der Gottesdienst und der Festkalender wurden wieder eingeführt. Der Altar wurde wahrscheinlich 537 v.Chr. wieder aufgebaut. 3, 1 Nach ihrer Ankunft waren sie zunächst mit dem Bau ihrer eigenen Unterkünfte in und um Jerusalem beschäftigt. Nachdem diese Arbeit erledigt war, widmeten sie sich der rechtzeitigen Errichtung des Brandopferaltars für die Feste, die wieder begangen wurden, als sei der Tempel bereits fertig gestellt. Der Monat mit den Festen Pausenhall, großer Versöhnungstag und Laubhütten (vgl. 3, 4) war der 7. Monat (ca. Sept.-Okt. 537 v.Chr.). Eine derartige Festversammlung war seit 70 Jahren nicht mehr einberufen worden. Sie befolgten die Vorschriften aus 3. Mose 23, 2444. Über 90 Jahre später leiteten Nehemia und Esra ein ähnliches Fest (vgl. Nehemia 8, 13-18). |