Luther 1984: | -a-Der Gute wird vererben auf Kindeskind; aber -b-des Sünders Habe wird gespart für den Gerechten. -a) Sprüche 28, 8. b) Hiob 27, 13-17; Prediger 2, 26. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Der Gute vererbt seinen Besitz auf Kindeskinder, aber der Reichtum des Sünders ist den Gerechten vorbehalten. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Gute vererbt auf Kindeskinder,-a- aber das Vermögen des Sünders wird aufbewahrt für den Gerechten.-b- -a) Psalm 112, 2. b) Sprüche 28, 8; Hiob 27, 17. |
Schlachter 1952: | Was ein guter Mensch hinterläßt, geht über auf Kindeskinder; das Vermögen des Sünders aber wird für den Gerechten aufgespart. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Was ein guter Mensch hinterlässt, geht über auf Kindeskinder, das Vermögen des Sünders aber wird für den Gerechten aufbewahrt. |
Zürcher 1931: | Der Gute vererbt seine Habe auf Kindeskinder; / der Reichtum des Sünders ist aufgespart für den Frommen. / -Sprüche 28, 8; Hiob 27, 17. |
Luther 1912: | Der Gute wird vererben auf Kindeskind; aber des Sünders Gut wird für den a) Gerechten gespart. - a) Sprüche 14, 14.19; Sprüche 28, 8; Prediger 2, 26. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Der Gute übereignet den Kindeskindern, aber aufgespart dem Bewährten ist die Habe des Sünders. |
Tur-Sinai 1954: | Der Gute läßt ein Erbe für der Kinder Kinder / verwahrt für den Gerechten ist des Sünders Habe. / |
Luther 1545 (Original): | Der gute wird erben auff Kinds kind, Aber des Sünders gut wird dem Gerechten furgespart. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der Gute wird erben auf Kindeskind aber des Sünders Gut wird dem Gerechten vorgesparet. |
NeÜ 2024: | Das Erbe des Guten ist noch für die Enkel, / doch das Vermögen des Sünders ist für Gerechte bestimmt. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Der Gute vererbt auf Kindeskinder, aber des Sünders Reichtum ist aufgespart für den Gerechten. -Parallelstelle(n): Psalm 25, 13; Psalm 112, 2; Esra 9, 12; aber Sprüche 28, 8; Hiob 27, 16.17; Prediger 2, 26 |
English Standard Version 2001: | A good man leaves an inheritance to his children's children, but the sinner's wealth is laid up for the righteous. |
King James Version 1611: | A good [man] leaveth an inheritance to his children's children: and the wealth of the sinner [is] laid up for the just. |
Westminster Leningrad Codex: | טוֹב יַנְחִיל בְּנֵֽי בָנִים וְצָפוּן לַצַּדִּיק חֵיל חוֹטֵֽא |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 22: hinterlässt. Während das Eigentum eines guten Menschen auf die Familie übergeht, trifft dies auf das Vermögen des Gottlosen nicht zu. In Gottes Vorsehung wird es letzten Endes den Gerechten zufallen. Vgl. 28, 8; Hiob 27, 16.17. |