Luther 1984: | Du sollst auf Gerechtigkeit gegründet sein. Du wirst ferne sein von Bedrückung, denn du brauchst dich nicht zu fürchten, und von Schrecken, denn er soll dir nicht nahen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Durch Gerechtigkeit wirst du fest gegründet werden: entschlage dich der Angst, denn du hast nichts mehr zu fürchten, und halte dich fern von Schrecken, denn er soll an dich nicht herankommen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Durch Gerechtigkeit wirst du festgegründet sein-a-. Sei fern von Bedrängnis, denn du brauchst dich nicht zu fürchten, und von Schrecken, denn er wird sich dir nicht nähern-b-! -a) Jesaja 32, 17; Hosea 10, 12. b) Sprüche 3, 24-26. |
Schlachter 1952: | In Gerechtigkeit wirst du erbaut werden, fern von Bedrückung, daß du dich nicht zu fürchten brauchst, und ohne Gefahr, denn sie wird nicht zu dir nahen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Durch Gerechtigkeit wirst du fest gegründet werden. Du wirst fern sein von Bedrückung, denn du brauchst dich nicht zu fürchten, und von Schrecken, denn er wird nicht zu dir nahen. |
Zürcher 1931: | und auf Heil wirst du dich gründen. Ferne wirst du sein von Drangsal, denn du hast nichts zu fürchten, und fern von Schrecken, denn er wird dir nicht nahen. |
Luther 1912: | Du sollst durch Gerechtigkeit bereitet werden. Du wirst ferne sein von Gewalt und Unrecht, daß du dich davor nicht darfst fürchten, und von Schrecken, denn es soll nicht zu dir nahen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | durch Bewährung wirst du aufgerichtet. Wisse dich fern dem Druck, denn du hast ihn nicht zu fürchten, und dem Sturz, denn er darf dir nicht nahn: |
Tur-Sinai 1954: | Im Recht wirst du errichtet / bleib ferne von Bedrückung / - du hast ja nichts zu fürchten - / und von Bestürzung / - denn sie naht dir nicht. / |
Luther 1545 (Original): | Du solt durch Gerechtigkeit bereitet werden. Du wirst ferne sein von gewalt vnd vnrecht, Das du dich da fur nicht darffest fürchten, vnd von schrecken, Denn es sol nicht zu dir nahen. -[Vnrecht] Das ist, Freuel soltu nicht mehr leiden. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst durch Gerechtigkeit bereitet werden. Du wirst ferne sein von Gewalt und Unrecht, daß du dich davor nicht dürfest fürchten, und von Schrecken, denn es soll nicht zu dir nahen. |
NeÜ 2024: | Du wirst auf Gerechtigkeit gegründet sein, / weißt dich fern von jeder Not, / weil du sie nicht mehr fürchten musst, / fern von Schrecken und Angst, / denn sie kommen nicht an dich heran. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Durch Gerechtigkeit wirst du fest gegründet sein(a). Sei fern von Bedrückung, denn du hast nichts zu fürchten, und von Schrecken, denn er wird dir nicht nahen. -Fussnote(n): (a) o.: dich als fest gegründet erweisen. -Parallelstelle(n): Jesaja 1, 26; Jesaja 32, 17; Jesaja 62, 1; Jeremia 31, 23; fürchten Sprüche 3, 24-26; Hesekiel 34, 25; Sacharja 9, 8 |
English Standard Version 2001: | In righteousness you shall be established; you shall be far from oppression, for you shall not fear; and from terror, for it shall not come near you. |
King James Version 1611: | In righteousness shalt thou be established: thou shalt be far from oppression; for thou shalt not fear: and from terror; for it shall not come near thee. |
Westminster Leningrad Codex: | בִּצְדָקָה תִּכּוֹנָנִי רַחֲקִי מֵעֹשֶׁק כִּֽי לֹא תִירָאִי וּמִמְּחִתָּה כִּי לֹֽא תִקְרַב אֵלָֽיִךְ |