Luther 1984: | Daß aber durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar; denn -a-«der Gerechte wird aus Glauben leben»-b-. -a) Römer 1, 17; Hebräer 10, 38. b) Habakuk 2, 4. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Daß aber auf Grund des Gesetzes niemand bei Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben-1- leben»-a-. -1) o: auf Grund des Glaubens. a) Habakuk 2, 4. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Daß aber durch-1- Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar, denn «der Gerechte wird aus Glauben leben»-a-. -1) w: «im» (d.h. in der Kraft des). a) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17; Hebräer 10, 38. |
Schlachter 1952: | Daß aber im Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben leben.» |
Zürcher 1931: | Dass aber auf Grund des Gesetzes niemand bei Gott gerechtgesprochen wird, ist offenbar; denn (nur) «der aus Glauben Gerechte wird leben». -Galater 2, 16; Habakuk 2, 4; Römer 1, 17. |
Luther 1912: | Daß aber durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar; denn a) »der Gerechte wird seines Glaubens leben«. - a) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17. |
Luther 1545 (Original): | Das aber durchs Gesetz niemand gerecht wird fur Gott, ist offenbar, Denn der Gerechte wird seines Glaubens leben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Daß aber durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar; denn der Gerechte wird seines Glaubens leben. |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Und an einer anderen Stelle heißt es: »Der Gerechte wird leben, weil er glaubt.« [Kommentar: Habakuk 2, 4.] Daraus geht klar hervor, dass niemand, der sich auf das Gesetz verlässt, vor Gott gerecht dastehen kann. |
Albrecht 1912/1988: | Daß aber durch das Gesetz niemand bei Gott gerechtfertigt wird, ist klar; denn: «Der Gerechte wird durch den Glauben das Leben erlangen-a-.» -a) Habakuk 2, 4. |
Luther 1912 (Hexapla 1989): | Daß aber durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar; denn -a-«der Gerechte wird seines Glaubens leben.» -a) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17. |
Meister: | Daß aber im Gesetz-a- nicht einer vor Gott gerecht wird, ist offenbar; denn «der Gerechte lebt aus Glauben-b-!» -a) Galater 2, 16. b) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17; Hebräer 10, 38. |
Menge 1949 (Hexapla 1997): | Daß aber auf Grund des Gesetzes niemand bei Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben-1- leben»-a-. -1) o: auf Grund des Glaubens. a) Habakuk 2, 4. |
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | Daß aber durch-1- Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar, denn «der Gerechte wird aus Glauben leben»-a-. -1) w: in, d.h. in der Kraft des. a) Habakuk 2, 4.++ |
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | Daß aber durch-1- Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar, denn «der Gerechte wird aus Glauben leben»-a-. -1) w: im (d.h. in der Kraft des). a) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17; Hebräer 10, 38. |
Schlachter 1998: | Daß aber im Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenbar; denn «der Gerechte wird aus Glauben leben»-a-. -a) Habakuk 2, 4.++ |
Interlinear 1979: | Daß aber durch Gesetz niemand gerechtgesprochen wird bei Gott, offenbar; denn: Der Gerechte aus Glauben wird leben; |
NeÜ 2016: | Es ist klar, dass mit Hilfe des Gesetzes niemand vor Gott gerecht werden kann, denn der Gerechte wird aus Glauben leben. (Habakuk 2, 4 sinngemäß nach der LXX zitiert.) |
Jantzen/Jettel 2016: | Dass im Gesetz niemand vor Gott gerechtfertigt wird, ist offenkundig, weil a)„der Gerechte aus Glauben leben wird“. a) Habakuk 2, 4; Römer 1, 17; Hebräer 10, 38 |
English Standard Version 2001: | Now it is evident that no one is justified before God by the law, for The righteous shall live by faith. |
King James Version 1611: | But that no man is justified by the law in the sight of God, [it is] evident: for, The just shall live by faith. |