Luther 1984: | Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.-a- -a) 2. Mose 21, 12. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ferner jemand irgend einen Menschen erschlägt, soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jemand irgendeinen Menschen-1- totschlägt, muß er getötet werden-a-. -1) w: irgendeine Person (o: eine Seele) der Menschen. a) 1. Mose 9, 5.6; Matthäus 5, 21. |
Schlachter 1952: | Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden. |
Zürcher 1931: | Wenn jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er getötet werden; -2. Mose 20, 13; 21, 12. |
Luther 1912: | Wer irgend a) einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. - a) 2. Mose 21, 12. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemand irgendein Menschenwesen erschlägt, sterben muß er, sterben. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er getötet werden. |
Luther 1545 (Original): | Wer jrgent einen Menschen erschlegt, Der sol des todes sterben, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. |
NeÜ 2024: | Wenn jemand einen Menschen erschlägt, muss er getötet werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand irgendeine Menschenseele erschlägt, muss er unbedingt zu Tode gebracht werden! -Parallelstelle(n): 1. Mose 9, 5.6; 2. Mose 21, 12.23; 4. Mose 35, 31; 5. Mose 19, 11-13; Matthäus 5, 21 |
English Standard Version 2001: | Whoever takes a human life shall surely be put to death. |
King James Version 1611: | And he that killeth any man shall surely be put to death. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִישׁ כִּי יַכֶּה כָּל נֶפֶשׁ אָדָם מוֹת יוּמָֽת |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 24, 10: In diesem Abschnitt geht es um die Sünde der Lästerung. Vgl. 2. Mose 20, 7; 22, 28. 24, 10 der Sohn. Dies ist ein weiteres historisches Beispiel für Lästerung außer dem Vorfall mit Nadab und Abihu (10, 1.2). Der Lästerer war einer von den »vielen Mischlingen«. Das Volk übertrug seine Schuld auf ihn. |