Luther 1984: | Eine Ehre ist es dem Mann, dem Streit fern zu bleiben; aber die gerne streiten, sind allzumal Toren. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ehrenvoll ist es für den Mann, vom Streit fern zu bleiben; jeder Narr aber fängt Händel an. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ehre ist es dem Mann, vom Streit abzulassen-1-,-a- jeder Narr aber fängt (Streit) an-2-. -1) o: dem Streit fernzubleiben. 2) w: bricht los. a) Sprüche 17, 14. |
Schlachter 1952: | Abzulassen vom Zank ist für den Mann eine Ehre; jeder Narr aber kann die Zähne zeigen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Abzulassen vom Streit ist für den Mann eine Ehre, jeder Narr aber stürzt sich hinein. |
Zürcher 1931: | Dem Streite fernzubleiben, ist dem Mann eine Ehre; / ein jeder Tor aber bricht los. / |
Luther 1912: | Es ist dem Mann eine Ehre, vom Hader bleiben; aber die gern hadern, sind allzumal Narren. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ehre dem Mann ists, abseits sitzen vom Streit, aber jeder Narr platzt los. |
Tur-Sinai 1954: | Es ehrt den Mann, vom Streite abzulassen / doch jeder Narr beschämt sich. / |
Luther 1545 (Original): | Es ist dem Man eine ehre vom hadder bleiben, Aber die gerne haddern, sind allzumal Narren. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es ist dem Mann eine Ehre, vom Hader bleiben; aber die gerne hadern, sind allzumal Narren. |
NeÜ 2024: | Vom Streit zu lassen, ehrt einen Mann, / doch jeder Trottel stürzt sich hinein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ehre ist es dem Mann, abzulassen vom Streit; doch jeder Narr bricht [einen] vom Zaun. -Parallelstelle(n): Sprüche 17, 14; Sprüche 19, 11; 1. Mose 13, 8; Römer 12, 18; aber Sprüche 14, 17.29; Sprüche 18, 6 |
English Standard Version 2001: | It is an honor for a man to keep aloof from strife, but every fool will be quarreling. |
King James Version 1611: | [It is] an honour for a man to cease from strife: but every fool will be meddling. |
Westminster Leningrad Codex: | כָּבוֹד לָאִישׁ שֶׁבֶת מֵרִיב וְכָל אֱוִיל יִתְגַּלָּֽע |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 3: Vgl. 15, 18; 17, 14; 19, 11. |