Luther 1984: | Und -a-die Völker werden Israel nehmen und an seinen Ort bringen, und dann wird das Haus Israel sie als Knechte und Mägde besitzen -b-im Lande des HERRN. Und sie werden gefangenhalten die, von denen sie gefangen waren, und werden herrschen über ihre Bedränger. -a) Jesaja 49, 22. b) 3. Mose 25, 23. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und die Völker werden sie nehmen und sie an ihren Ort-1- hinbringen, und das Haus Israel wird im Lande des HErrn Knechte und Mägde an ihnen besitzen, so daß sie die, von denen sie vordem in Gefangenschaft gehalten worden waren, selbst in Gefangenschaft halten und die Herrschaft über ihre früheren Zwingherren ausüben. -1) = zu ihrem Wohnsitz. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die Völker werden sie nehmen und sie an ihren Ort bringen-a-. Dann wird das Haus Israel (diese) als Knechte und Mägde in Erbbesitz nehmen im Land des HERRN-b-. Und sie werden die gefangen wegführen, die sie gefangen wegführten, und sie werden ihre Unterdrücker-1- (nieder)treten-c-. -1) o: Antreiber. a) Jesaja 49, 22; 60, 4.9; 66, 12.20. b) Jesaja 61, 5; 3. Mose 25, 44; Joel 4, 8. c) Jesaja 60, 14; Jeremia 49, 2; Sacharja 2, 13. |
Schlachter 1952: | Und es werden sich Völker ihrer annehmen und sie an ihren Ort bringen; dieselben wird sich das Haus Israel im Lande des HERRN zum Erbteil nehmen, so daß sie ihm als Knechte und Mägde dienen; also werden sie die gefangen nehmen, deren Gefangene sie gewesen sind, und diejenigen beherrschen, welche sie einst drängten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und die Völker werden sich ihrer annehmen und sie an ihren Ort bringen; und das Haus Israel wird sie im Land des HERRN als Knechte und Mägde zum Erbbesitz erhalten; so werden sie die gefangen nehmen, deren Gefangene sie gewesen sind, und diejenigen beherrschen, die einst sie bedrängten. |
Zürcher 1931: | Und Völker werden sie nehmen und sie an ihren Ort bringen, und das Haus Israel wird sie im Lande des Herrn sich zu eigen machen als Knechte und Mägde. Sie werden die gefangenhalten, deren Gefangene sie gewesen, und werden herrschen über ihre Zwingherren. |
Luther 1912: | Und a) die Völker werden sie nehmen und bringen an ihren Ort, daß sie das Haus Israel besitzen wird im Lande des Herrn zu Knechten und Mägden, und sie werden gefangen halten die, von welchen sie gefangen waren, und werden herrschen über ihre Dränger. - a) Jesaja 49, 22. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und nahmen einst Völker sie weg und hießen sie mitkommen zu ihrem Ort oder eigneten sie sich ein - das Haus Jissrael auf SEINEM Boden! - zu Knechten und zu Mägden, so werden sie nun ihren Fängern Fänger, sie schalten über ihre Treiber. |
Tur-Sinai 1954: | Und Völker sollen sie sich nehmen / an ihre Stätte bringen / Haus Jisraël sie sich zu eigen machen / auf des Ewigen Boden / zu Knechten und zu Mägden; / so solln sie Fänger ihrer Fänger sein / und sie so ihre Treiber knechten. |
Luther 1545 (Original): | Vnd die Völcker werden sie annemen, vnd bringen an jren Ort, das sie das haus Jsrael besitzen wird im Lande des HERRN zu Knechten vnd Megden. Vnd werden gefangen halten, die, von welchen sie gefangen waren, vnd werden herrschen vber jre Treiber. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und die Völker werden sie annehmen und bringen an ihren Ort, daß sie das Haus Israel besitzen wird im Lande des HERRN zu Knechten und Mägden; und werden gefangen halten die, von welchen sie gefangen waren, und werden herrschen über ihre Treiber. |
NeÜ 2024: | Andere Völker werden sie in ihre Heimat zurückbringen. Und dort, im Land Jahwes, werden die Israeliten sie zu Sklaven und Sklavinnen machen. Sie werden die gefangen nehmen, die einst sie in die Gefangenschaft führten, und ihre ehemaligen Unterdrücker unterdrücken. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die Volksscharen werden sie nehmen und an ihren Ort hinbringen. Und ‹dann› wird das Haus Israel sie als Erbbesitz zugeteilt erhalten auf dem Erdboden Jahwehs, zu leibeigenen Knechten und leibeigenen Mägden. Und sie werden ihre Fänger gefangen wegführen. Und sie werden über ihre Bedrücker herrschen(a). -Fussnote(n): (a) o.: ihre Bedrücker [nieder]treten. -Parallelstelle(n): Jesaja 49, 22.23; Jesaja 60, 4.9; Jesaja 66, 20; Erbbesitz Jeremia 49, 2; herrsch. Jesaja 60, 14; Jesaja 61, 5 |
English Standard Version 2001: | And the peoples will take them and bring them to their place, and the house of Israel will possess them in the LORD's land as male and female slaves. They will take captive those who were their captors, and rule over those who oppressed them. |
King James Version 1611: | And the people shall take them, and bring them to their place: and the house of Israel shall possess them in the land of the LORD for servants and handmaids: and they shall take them captives, whose captives they were; and they shall rule over their oppressors. |
Westminster Leningrad Codex: | וּלְקָחוּם עַמִּים וֶהֱבִיאוּם אֶל מְקוֹמָם וְהִֽתְנַחֲלוּם בֵּֽית יִשְׂרָאֵל עַל אַדְמַת יְהוָה לַעֲבָדִים וְלִשְׁפָחוֹת וְהָיוּ שֹׁבִים לְשֹֽׁבֵיהֶם וְרָדוּ בְּנֹגְשֵׂיהֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 14, 1: Dieses Kapitel enthält zwar einige Hinweise auf die Freilassung aus der Babylonischen Gefangenschaft, doch sein Hauptthema wird in diesen einleitenden Versen aufgezeigt. Der Prophet betrachtete das letzte Babylon am Ende der Trübsalszeit. Seine Ausdrucksweise charakterisiert die Zustände im Tausendjährigen Reich nach dem Gericht über das letzte Babylon. Die Zerstörung des künftigen Babylon ist untrennbar verbunden mit der Befreiung Israels aus seiner Knechtschaft. Babylon muss untergehen, damit der Herr sein Volk erhöhen kann. Gottes Mitleid für das irdische Israel wird in Kap. 40-46 weiter entfaltet. 14, 1 Fremdling. Das sind jüdische Proselyten, die sich im endgültigen irdischen Reich Christi der Nation Israel anschließen. |