Luther 1984: | Redet mit den Israeliten und sprecht: -a-Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande. -a) Apostelgeschichte 10, 12-15; Kolosser 2, 16; 1. Timotheus 4, 3.4. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde-1- essen dürft: -1) = größeren Landtieren. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Redet zu den Söhnen Israel: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Tieren-1-, die auf der Erde sind, essen dürft!-a- -1) o: von allem Vieh. a) Hebräer 9, 10. |
Schlachter 1952: | Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft: |
Schlachter 2000 (05.2003): | Redet zu den Kindern Israels und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren auf Erden: |
Zürcher 1931: | Gebietet den Israeliten folgendes: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft von allem Getier auf Erden: |
Luther 1912: | Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden. - 1. Mose 7, 2; Apostelgeschichte 10, 14.15; Kolosser 2, 16; 1. Timotheus 4, 4. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Redet zu den Söhnen Jissraels, sprechend: Dieses ist das Lebendige, das ihr essen dürft, von allem Vieh das auf der Erde ist: |
Tur-Sinai 1954: | «Redet zu den Kindern Jisraël und sprecht: Dies ist das Getier, das ihr essen dürft von allem Vieh, das auf dem Land ist: |
Luther 1545 (Original): | Redet mit den kindern Jsrael, vnd sprecht, Das sind die Thier die jr essen solt vnter allen thieren auff Erden. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden. |
NeÜ 2024: | Gebt den Israeliten weiter: Folgende Landtiere dürft ihr essen: |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Redet zu den Söhnen Israels und sagt: Diese sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren, die auf der Erde(a) ‹sind›: -Fussnote(n): (a) o.: die es über das Land hin [gibt]. -Parallelstelle(n): essen 1. Mose 9, 3; Matthäus 15, 11; Römer 14, 14; 1. Timotheus 4, 4.5; Hebräer 9, 10 |
English Standard Version 2001: | Speak to the people of Israel, saying, These are the living things that you may eat among all the animals that are on the earth. |
King James Version 1611: | Speak unto the children of Israel, saying, These [are] the beasts which ye shall eat among all the beasts that [are] on the earth. |
Westminster Leningrad Codex: | דַּבְּרוּ אֶל בְּנֵי יִשְׂרָאֵל לֵאמֹר זֹאת הַֽחַיָּה אֲשֶׁר תֹּאכְלוּ מִכָּל הַבְּהֵמָה אֲשֶׁר עַל הָאָֽרֶץ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 11, 1 - 16, 34: Dieser Abschnitt behandelt Vorschriften für Unreinheit. Gott erklärte die greifbaren Dinge des Alltagslebens als rein oder unrein und gab dem Volk damit einen wiederholten Eindruck davon, was der Unterschied ist zwischen heilig und unheilig. »Rein« bedeutet annehmbar für Gott; »unrein« bedeutet unannehmbar für Gott. In 3. Mose 11-15 werden die Gesetze für Reinheit aufgeführt; 3. Mose 16 greift wieder die Opfer auf, die am großen Versöhnungstag dargebracht werden sollen. 11, 1 Weitere Gesetze über den Verzehr von Tieren sind in diesem Abschnitt enthalten. Abels Opfer weist darauf hin, dass auch zwischen Sündenfall und Sintflut Tiere zur Nahrung verwendet wurden (1. Mose 4, 4). Nach der Sintflut erlaubte Gott dem Menschen ausdrücklich, Fleisch zu essen (1. Mose 9, 1-4), doch hier formuliert er konkrete Anweisungen für die Gesetzgebung des Bundes. Nicht alle Verbote werden begründet. Die wichtigsten Punkte sind: 1.) Israel sollte Gottes absolutem Maßstab gehorchen, ungeachtet einer Begründung oder eines mangelnden Verständnisses, und 2.) wurde eine solche einzigartige Ernährung vorg e schrieben, damit es für Israel schwierig war, mit den götzendienerischen Völkern um sie her zu essen. Ihre Speisegesetze dienten als Barriere für leichtfertige Vermischung mit Götzendienern. Es gab reale gesundheitliche und hygienische Vorteile, doch dies war nur nebensächlich. Die Hauptsache war Gottes Wille des Gehorsams und der Absonderung. |