Luther 1984: | Und der Statthalter gebot ihnen, sie sollten nicht essen vom -a-Hochheiligen, bis ein Priester für die -b-heiligen Lose «Licht und Recht» aufstände. -a) 4. Mose 18, 9. b) 2. Mose 28, 30; 1. Samuel 14, 41. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und der Statthalter hatte ihnen erklärt, daß sie von dem Hochheiligen-1- nicht essen dürften, bis wieder ein Priester für die Befragung des Urim- und Thummimorakels-a- da wäre. -1) d.h. von dem Priesteranteil an den Opfern. a) 2. Mose 28, 30. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und der Tirschata-1a- befahl ihnen, nicht vom Hochheiligen zu essen-b-, bis ein Priester für die Urim und die Tummim-c- aufträte. -1) d.i. der Statthaltertitel Nehemias. a) Nehemia 8, 9; 10, 2. b) 3. Mose 22, 10.13. c) 2. Mose 28, 30. |
Schlachter 1952: | Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht-a- aufstünde. -a) vgl. 2. Mose 28, 30.++ |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und der Statthalter sagte ihnen, dass sie nicht vom Hochheiligen essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim antreten würde. |
Zürcher 1931: | und der Statthalter verbot ihnen, vom Heiligen zu essen, bis wieder ein Priester für die (Befragung der) Urim und Thummim erstünde. -2. Mose 28, 30. |
Luther 1912: | Und der a) Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hochheiligen, bis ein Priester aufstände mit b) dem Licht und Recht. - a) Esra 2, 2. b) 2. Mose 28, 30. |
Buber-Rosenzweig 1929: | und der Erlauchte sprach zu ihnen, sie sollten von dem Abgeheiligten der Heiligtume nicht essen, bis ein Priester für die Lichtenden und Schlichtenden ersteht. |
Tur-Sinai 1954: | Und der Ehrwürdige befahl ihnen, nicht vom Hochheiligen zu essen, bis ein Priester antritt für die Urim und Tummim. |
Luther 1545 (Original): | Vnd Hathirsatha sprach zu jnen, Sie solten nicht essen vom Allerheiligsten, bis ein Priester stünde mit dem Liecht vnd Recht. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der ganzen Gemeine, wie ein Mann, war zweiundvierzigtausend dreihundert und sechzig, |
NeÜ 2024: | Der Statthalter untersagte ihnen, von den hochheiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim (Die heiligen Lose, die in der Brusttasche des hohenpriesterlichen Gewandes aufbewahrt wurden, siehe 2. Mose 28, 30.) |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und der Tirschata(a) sagte zu ihnen, dass sie vom Hochheiligen(b) nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Tummim aufstände. -Fussnote(n): (a) D. i. der Statthaltertitel Nehemias. (b) eigtl.: vom Heiligen der Heiligen (o.: der heiligen Dinge) -Parallelstelle(n): Tirsch. Nehemia 7, 65.69; Nehemia 8, 9; Nehemia 10, 2; essen 3. Mose 22, 10; 4. Mose 18, 9-13; Urim 2. Mose 28, 30; 4. Mose 27, 21; 5. Mose 33, 8 |
English Standard Version 2001: | The governor told them that they were not to partake of the most holy food, until there should be a priest to consult Urim and Thummim. |
King James Version 1611: | And the Tirshatha said unto them, that they should not eat of the most holy things, till there stood up a priest with Urim and with Thummim. |
Westminster Leningrad Codex: | וַיֹּאמֶר הַתִּרְשָׁתָא לָהֶם אֲשֶׁר לֹא יֹאכְלוּ מִקֹּדֶשׁ הַקֳּדָשִׁים עַד עֲמֹד כֹּהֵן לְאוּרִים וּלְתֻמִּֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 2, 1: Dieses Verzeichnis findet sich in fast identischer Form auch in Nehemia 7, 6-73 (s. Anm. dort). 2, 1 Provinz. Damit ist Juda gemeint, das von einem glanzvollen, unabhängigen und mächtigen Königreich zu einer hinterwäldlerischen, geknechteten Provinz des persischen Reiches geworden war. Die heimkehrenden Juden wurden immer noch als Untertanen von Kyrus angesehen, die in einer persischen Provinz lebten. |